In einem Unternehmen sollte ein Rauchverbot eingeführt werden. Um die Raucher unter den Mitarbeitern nicht zu sehr zu verärgern, sollte es Ihnen erleichtert werden von der Zigarette loszukommen - durch das Angebot von Nikotinpflastern und Kursen zur ...
Neben dem Bundesfinanzministerium hat sich auch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit der Problematik der Arbeitslohnspende beschäftigt. Mit Schreiben vom 26.01.2005, Az. PM 1/2005, wurde die Öffentlichkeit über die nachfolgenden ...
Ein Steuertipp für Betriebe in Innenstadtlagen: Parkplatzanmietung statt Gehaltserhöhung. Arbeitnehmer, die täglich hohe Parkgebühren zahlen müssen, können diese steuerlich nicht absetzen. Erstatten Sie die Parkhauskosten, handelt es sich dabei ...
Für 400-Euro-Jobs zahlen Sie ab dem 1.4.2003 grundsätzlich 25 Prozent pauschale Abgaben. Darin enthalten sind 2 Prozent Lohnsteuer, 12 Prozent Rentenversicherung und 11 Prozent Krankenversicherung. Diese führen Sie an die Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle ...
Verteilen Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf drei Jahre der Nutzungsdauer, erhalten Sie die lineare Abschreibung. Dazu teilen Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die Zahl der Jahre der Nutzungsdauer und erhalten ...
Hat ein Unternehmen mit der Arbeitnehmervertretung eine Betriebsvereinbarung geschlossen, aus der hervorgeht, dass zur Berechnung der Entgeltfortzahlung der Lohn maßgeblich ist, der am Krankheitstag zu zahlen gewesen wäre, müssen Sie auch den Feiertagszuschlag ...
Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens müssen Sie planmäßige Abschreibungen vornehmen. Das gilt auch für immaterielle Wirtschaftsgüter, die weder einer technischen noch einer substantiellen Abnutzung unterliegen.
Viele Selbstständige brauchen für ihre Tätigkeit keine eigenen Betriebsräume - sie arbeiten zu Hause in ihrer Wohnung bzw. ihrem Haus. Ein häusliches Arbeitszimmer genügt. Haben auch Sie ein solches Heimbüro, entstehen dafür Kosten, die Sie als ...
Wenn Sie es richtig anstellen, können Sie die Kindergartengebühren für Ihr Kind in voller Höhe von der Steuer absetzen. Natürlich müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So funktioniert es.
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.6.2004, Az. V R 31/02, führt der Wechsel vom Kleinunternehmer zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu einer Änderung der Verhältnisse im Sinne des Paragraf 15a UStG.