Spendenanfrage: Achten Sie auf die steuerliche Absetzbarkeit

Spenden (ohne Gegenleistung) können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen – Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass der Empfänger vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Achten Sie bei einer Spendenanfrage auf den Hinweis „Spenden sind steuerbegünstigt“ oder „Gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung“.
Absetzbarkeit von Spenden
Sollten Sie an der Absetzbarkeit von Spenden an eine Organisation zweifeln, sollten Sie die betreffende Organisation bitten, Ihnen als Nachweis eine aktuelle Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheinigung des Finanzamts zu schicken. Der Umfang der steuerlichen Absetzbarkeit ist in der Regel begrenzt:
  • Spenden für kirchliche, religiöse oder anerkannt gemeinnützige Zwecke können Sie höchstens fünf Prozent Ihrer Einkünfte oder alternativ bis 0,02 Prozent Ihres Umsatzes plus Lohnzahlungen von der Steuer absetzen.
  • Für Spenden für wissenschaftliche, mildtätige oder als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zweck gilt die Grenze von zehn Prozent Ihrer Einkünfte.

Parteispenden werden privilegiert behandelt: Hier wird die Hälfte der Spendensumme gleich direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Praxis-Tipp: So setzen Sie Ihre Zuwendungen am besten von der Steuer ab
Verfolgen Sie mit einer Spende ein eigenes wirtschaftliches Interesse, dürfen Sie sie voll als Betriebsausgabe absetzen (Sponsoring). Um dies steuerlich einwandfrei zu gestalten, sollten Sie aber Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten. In der Regel weisen folgende Indizien auf Ihr wirtschaftliches Interesse hin:
  • Der Spendenempfänger verweist auf seinen Plakaten, Veranstaltungshinweisen, Fahrzeugen etc. auf Ihr Unternehmen oder dessen Produkte hin.
  • Die Medien berichten über Ihre Tätigkeit als Sponsor oder über Ihre großzügige Spende.
  • Ihre Firma tritt auf Veranstaltungen des Spendenempfängers auf, z.B. mit einem eigenen Messestand.

Spendenanfrage: So lehnen Sie am besten ab

Haben Sie gerade kein Geld für Spenden übrig? Oder können Sie sich mit dem Projekt, für das gesammelt wird, partout nicht anfreunden? Ist die Absetzbarkeit der Spende fragwürdig? Dann sollten Sie auch deutlich machen, dass Sie nichts spenden werden. Die Gründe dafür brauchen Sie nicht ausführlich darzulegen: Schließlich gehen den Empfänger weder Ihre finanzielle Lage noch Ihre Einstellung zu seiner Sache etwas an. Beschränken Sie Ihre Argumentation auf einen dieser beiden Punkte:
  1. Spendenetat ist ausgeschöpft: Das können Sie auch schreiben, wenn Sie momentan überhaupt kein Geld für Spenden flüssig haben. Musterformulierung: „So sehr wir es auch bedauern: Unser Spendenetat ist bereits voll ausgeschöpft. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir daher Ihr Anliegen nicht unterstützen können.“ Alternativ: „Ihre Bitte um Spenden können wir leider nicht entsprechen, da unser Budget das nicht zulässt. So müssen wir Ihnen heute zu unserem Bedauern eine Absage schicken.“
  2. Ihre Spenden kommen anderen Organisationen zugute: Mehr Geld für einige wenige ausgewählte Organisationen zu Spenden ist effektiver, als nach dem Gießkannenprinzip zu verfahren. Denn die Verwaltungskosten sind für jede Spende gleich, ob sie nun größer oder kleiner ausfällt. Scheuen Sie sich also nicht, ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn Ihr finanzielles Engagement anderen Projekten zugute kommt: „Zu unserem Bedauern sind die Mittel, die wir jedes Jahr für wohltätige Zwecke spenden, bereits anderweitig vergeben beziehungsweise verplant. Daher können wir Ihren Wunsch nach einer Spende nicht erfüllen, auch wenn wir Ihr Projekt für sinnvoll halten.“

Für einen freundlichen Abschluss sorgt zum Beispiel der Zusatz: „Dennoch wünschen wir Ihnen viel Erfolg für Ihr Projekt!"