von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Umsatzsteuer
Soll-Besteuerung versus Ist-Besteuerung
· 250.000 € in den alten Bundesländern
· 500.000 € in den neuen Bundesländern
betragen. Der aktuelle Umsatz spielt keine Rolle. Für den Wechsel ist ein formloser Antrag beim Finanzamt notwendig.
Bis wann Sie zur Ist-Besteuerung wechseln können
Bis zum Erhalt Ihres Umsatzsteuerbescheids bzw. bis zu einem Monat danach (erst dann tritt die Bestandskraft Ihres Bescheids ein) haben Sie die Möglichkeit, zwischen der Soll- und Ist-Besteuerung zu wechseln.
Tipp: Besonders wenn Unternehmensteile ausgegliedert oder neu gegründet worden sind, sollten Sie den Wechsel zur Ist-Besteuerung in Erwägung ziehen. Dadurch erreichen Sie, dass Sie die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn Ihnen die Gelder tatsächlich zugeflossen sind.
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