von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern & Buchführung
Wann gelten die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen?
Erst ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden können Sie die Pauschale geltend machen. Für diese Zeiträume der Abwesenheit gelten unterschiedliche Pauschalen:
Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten unterscheiden sich bei Auslandsreisen stark. Wenn Sie häufiger Reisekostenabrechnungen anfertigen müssen, kennen Sie die Pauschalen für Inlandsreisen sicherlich gut. Bei Auslandsreisen gibt es jedoch von Land zu Land unterschiedliche Sätze.
Die aktuellen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen finden Sie in der Tabelle "Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten" des Bundesfinanzministeriums. Verwenden Sie bei Auslandsreisen den Betrag desjenigen Landes, das der Geschäftsreisende vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für in der Tabelle nicht aufgeführte Länder gelten die Pauschalbeträge für Luxemburg.
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