Nutzen Sie die besten Steuertipps für Gesundheit & Vorsorge

Auch wenn die Gesundheitsvorsorge in Deutschland eine gute Basis bietet, ist für viele eine Zusatzversicherung etwa für teure Zahnbehandlungen oder die Vorsorge für das Alter ein wichtiges Thema. Damit Sie bei diesen wichtigen Investitionen in einen angenehmen Lebensabend schon vorher profitieren, gilt es einige nützliche Steuertipps zu berücksichtigen und finanzielle Vorteile zu nutzen.

Wenn Sie sich eine teure Zahnbehandlung wie Implantate leisten möchten, können Sie damit rechnen, dass Sie die anfallenden Kosten dafür ab einer bestimmten Höhe steuerlich geltend machen können. Denn Paragraph 33 Abs.1 Steuererklärung
besagt, dass Aufwendungen, die die individuell zumutbare Eigenbelastung übersteigt, in der Einkommenssteuererklärung entsprechend geltend gemacht werden können.

Die Grenze liegt dabei zwischen ein und sieben Prozent der gesamten Einkünfte und berücksichtigt unter anderem den Familienstand und die Anzahl der Kinder.

Vorsorge für das Alter ist steuerlich begünstigt

Wenn Sie hinsichtlich Steuertipps über eine private Zusatzvorsorge für das Alter nachdenken, denken Sie vermutlich an die Riester- und Rürup-Rente. Auch wenn diese sich eigentlich ähnlich anhören, gibt es steuerliche Unterschiede, die zu bedenken sind. Während die Riester-Rente etwa zu 100 Prozent absetzbar ist, kann die Rürup-Rente nur bis zu 78 Prozent geltend gemacht werden. Auch beim Höchstbetrag gibt es Unterschiede, denn während Riester hier bei 2.100 Euro pro Person liegt, kann bei der Rürup-Rente bis zu 20.000 Euro inclusive der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge abgesetzt werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen wird.

Pflegeversicherung für sich und Angehörige steuerlich absetzen

Wichtige Steuertipps gibt es aber auch in Sachen Pflegeversicherung, die an keine Altershöchstgrenze gebunden ist. Somit kann sie auch noch von älteren Personen abgeschlossen und die geleisteten Prämien jeweils in der Steuerklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Wenn Sie als Angehöriger, etwa als Sohn oder Tochter von pflegebedürftigen Eltern eine Versicherung abschließen möchten, sollten Sie wissen, dass hier nur dann Steuertipps geltend gemacht werden können, wenn tatsächliche Bedürftigkeit der Eltern vorliegt und der Unterhalt durch Sie unbedingt notwendig ist. Den Begriff der Bedürftigkeit hat der Gesetzgeber dabei dahingehend formuliert, dass das Einkommen den Grundfreibetrag von 8354 Euro nicht übersteigt.

Auch bei schwerer Krankheit gibt es Steuerentlastung

Wenn Sie eine schwere Erkrankung durchlebt haben, können Sie krankheitsbedingte Aufwendungen, die nicht von Versicherungen oder einer Beihilfe getragen werden, bei Ihrer Einkommensteuerklärung berücksichtigen. Kosten, die durch ärztliche Verordnungen oder Rezepte entstehen, müssen selbstverständlich nachgewiesen werden. Der steuerliche Ansatz erfolgt nach Abzug der Belastung, die individuell zumutbar ist.