Keine Angst vor dem Finanzamt – Es geht um Ihr Geld!

Grundsätzlich ist der Steuerbescheid oder alles, was in irgendeiner Form mit dem Finanzamt zusammenhängt, für nahezu jeden Bürger eher eine lästige Pflicht als eine Tätigkeit, der man gerne nachkommt. Da hilft auch der Gedanke an eine mögliche Rückerstattung nicht viel, denn diese muss man sich - Recht oder Unrecht - oftmals hart erkämpfen.

Wer sich mit Steuererklärungen nicht auskennt, bleibt meist auf der Strecke, denn nahezu 80 Prozent aller Steuerbescheide sind falsch, die Beamten aber regelmäßig mehr als uneinsichtig!

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Keine Angst vor dem Finanzamt haben – So geht’s!

Trotzdem sollten Steuerpflichtige keine Angst vor dem Finanzamt haben oder diese mit Sicherheit nicht zeigen, denn wer sich als Bittsteller präsentiert, hat ebenfalls meist von Anfang an verloren. Viel wichtiger ist ein selbstsicheres Auftreten. Wer meint, dieses nicht an den Tag legen zu können oder aber wirklich Angst hat, sollte alle Aufgaben, die mit dem Thema Steuern zu tun haben, besser durch einen professionellen Steuerberater erledigen lassen.

Der Widerspruch – Selbst erledigen oder doch lieber erledigen lassen?

Wichtig ist: Immer dann, wenn der Steuerbescheid seltsam erscheint oder aber zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausfällt, erst einmal Widerspruch einlegen. Dies kann selbständig und formlos sowie unabhängig vom eigentlichen Sachverhalt durch den Steuerpflichtigen erfolgen, denn mehr als 80 Prozent aller Steuerbescheide sind erwiesenermaßen falsch! Hier kann auch der Vermerk erfolgen, dass man die Unterlagen zur Prüfung einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt zukommen lassen wird und daher vorerst weder eine Zahlung leisten noch diese im Lastschriftverfahren abbuchen lassen wird. 

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Das Finanzamt darf keine eigenständige Abbuchung vornehmen. Dies ist übrigens auch eine gute Möglichkeit um die Zahlung hinauszuzögern, wenn man keine verfügbaren Mittel für die Zahlung hat. Die Prüfung muss auch dann durchgeführt werden, wenn das Schreiben eines Anwalts nicht eingeht. Der Steuerpflichtige hat das Recht, jeden Bescheid nochmals prüfen zu lassen.

Die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt ist in der Regel eine unliebsame Pflicht, der man aber notgedrungen nachkommen muss, sofern das Einkommen eine gewisse Höhe übersteigt. Trotzdem bleibt bei dem Gedanken an die Kommunikation mit den Beamten meist ein schlechtes Gefühl und viele Menschen wollen die Sache daher so schnell wie möglich vom Tisch haben. Hier sollte man aufpassen, dass man deshalb nicht sein Geld verschenkt!

Wirksame Tricks gegen die Angst vor dem Finanzamt

Ein wirksamer Trick gegen die Angst vor dem Finanzamt ist der Gedanke, dass sich dort Menschen tummeln, die offenbar ihren Job nicht richtig leisten können, denn immerhin sind mehr als 80 Prozent aller Steuerbescheide falsch. Dies sollte jedem Steuerzahler zu denken geben und so empfehlen die meisten Anwälte und Steuerberater ihren Mandanten, grundsätzlich Widerspruch einzulegen, wenn der Steuerbescheid zu ihren Ungunsten ausfällt.

Wie Sie Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Dieser Widerspruch sollte zwar immer in schriftlicher Form erfolgen, er benötigt aber keiner besonderen Versendungsart, sondern kann einfach per normalen Brief eingehen. Es ist aber zu empfehlen, die Versendung mit Rückschein zu nutzen, damit das Finanzamt sich nicht damit herausreden kann, den Brief nie erhalten zu haben. Bei einem elektronischen Einspruch per E-Mail sollte immer eine Lesebestätigung angefordert werden. Bevor dann der Fall einem Anwalt oder Steuerberater übergeben wird, kann das zweite Ergebnis abgewartet werden, denn selbst dieses ist wieder anfechtbar!