Freiberufler und Minijob: Wie werden die Einkünfte versteuert?

Freiberufler sind Menschen, die in Berufen bzw. Bereichen arbeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Oft handelt es sich hier um künstlerische, schriftstellerische oder auch erzieherische Tätigkeiten. Dabei sind Freiberufler selbständig arbeitend. Wer sich neu in seiner freiberuflichen Tätigkeit befindet, für den stellen sich oft viele Fragen: beispielsweise wie Freiberufler und Minijobs versteuert werden.

Nicht selten steht hinter der Versteuerung der Einnahmen aus einer freiberuflichen Tätigkeit ein großes Fragezeichen. Viele scheuen gar, diesen Weg zu gehen, weil sie Angst vor der Bürokratie haben, die hier auf sie zukommt. Dabei ist die Versteuerung weniger problematisch als viele befürchten.

In der Regel werden die Einnahmen von Freiberuflern und Minijobs über die jährliche Steuererklärung versteuert. Für Laien empfiehlt es sich, hier einen Steuerberater hinzuzuziehen. Neben der eigentlichen Steuererklärung muss u.a. auch eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden. Hier weiß ein Spezialist am besten, worauf es ankommt. Alles in Allem aber ist die Versteuerung der Einnahmen als Freiberufler weniger kompliziert, als zunächst zu vermuten wäre.

Freiberufler und Minijob: Wie werden sie versteuert?

Viele Menschen, die den Schritt in einen freien Beruf wagen, wollen sich in der Übergangszeit durch einen Minijob zusätzlich absichern. Zu Beginn ist nicht klar, wie der Start verläuft und mit welchem Verdienst zu rechnen ist. Wer als Freiberufler einen Minijob antritt, für den stellt sich dann, mehr denn je, die Frage nach der korrekten Versteuerung. Grundsätzlich gilt, ein Minijob muss nicht versteuert werden.

Die Pauschalbeiträge bis zu einer Höhe von max. 30 % werden vom jeweiligen Arbeitgeber des Minijobs getragen. Der Freiberufler braucht die Einnahmen aus seinem Minijob, solange diese nicht über die Grenze des Minijobs, nämlich 450 Euro pro Monat, hinausgehen, nicht zu versteuern. Lediglich die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit müssen hier versteuert werden. Der Minijob bleibt hiervon unberührt.

Fazit: Oft ist es sinnvoll, zu Beginn einer freiberuflichen Arbeit das Einkommen teilweise über einen Minijob zu sichern. Aus steuerlicher Sicht stellt dies kein Problem dar. Wenn auch Sie freiberuflich tätig sind und gerne zusätzlich einen Minijob annehmen möchten, so können Sie das tun, ohne dabei ein erhöhtes Maß an Bürokratie bezüglich der Versteuerung befürchten zu müssen.