von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern & Buchführung
Das Finanzamt verlor und musste die Investitionszulage auszahlen. Damit war aber noch nicht alles im Reinen: Das Unternehmen wollte eine rückwirkende Verzinsung des Betrages, das Finanzamt wollte, wie schon gehabt, nicht zahlen. Es kam zum erneuten Rechtsstreit.
Auch diesmal trug das Unternehmen den Sieg davon. Das Finanzgericht (FG) München stellte sich klar auf seine Seite und begründete, dass für Investitionszulagen dieselben Regeln gälten wie für Steuererstattungen.
Wenn ein Gericht entscheidet, dass das Finanzamt zahlen muss, dann wird rückwirkend verzinst: Und zwar vom Anfang des Rechtsstreits bis zum Datum der Auszahlung (FG München, 18.12.2007, Az. 13 K 1912/06).
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