von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Steuern & Buchführung
Die Garantie, immer pünktlich zu zahlen, besteht natürlich bei einer Einzugsermächtigung. Der Fiskus bucht erst am Fälligkeitstag ab, und bei den laufenden Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftssteuer) wird oft auch eine Karenzzeit von ein bis zwei Tagen gewährt.
Auch mit einer Einzugsermächtigung müssen Sie keine Angst haben, dass plötzlich "irgendwelche Beträge" eingezogen werden - denn der Fiskus zieht nur die Beträge ein, die Sie angemeldet haben oder die Sie auf Ihrem Vorauszahlungsbescheid haben. Geht doch mal etwas daneben, können Sie innerhalb von sechs Wochen widersprechen.
In vielen Bundesländern gibt es schon die elektronische Steuerkontenabfrage - hier können Sie online abfragen, was für offene Beträge für Ihr Unternehmen bestehen. Auf diese Weise können Sie Zweifel an unberechtigten Forderungen bereits vier Wochen vor Fälligkeit ausräumen.
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