Umgang mit Fehlern und Schätzungsänderungen nach IAS 8

Fehler bzw. Fehleinschätzungen bei der Bilanzaufstellung können auch im Rahmen der Bilanzierung nach IFRS schon einmal passieren. Werden solche auch vom Wirtschaftsprüfer übersehen, stellt sich die Frage, wie mit solchen Feststellungen umzugehen ist.

Fallen Fehler bzw. Fehleinschätzungen bei der Bilanzierung nach International Financial Reporting Standards (IFRS) in einem der folgenden Jahresabschlüsse auf, gibt International Accounting Standard 8 (IAS 8) darüber Auskunft, wie man mit einem solchen Sachverhalt umzugehen hat.

Umgang mit Schätzungsänderungen nach IAS 8
Es gibt eine Reihe von Bilanzpositionen, deren Bewertungen sich nur durch Schätzungen konkretisieren lassen. Diesbezüglich geht man dann davon aus, dass die Schätzungen auf Basis vernünftiger, objektiv nachvollziehbarer und aktuellster Prämissen vorgenommen wurden. Ist dies der Fall, dann beeinträchtigen Schätzungen die Verlässlichkeit des Jahresabschlusses nicht.

Schätzungen sind beispielsweise bei folgenden Bilanzpositionen vorzunehmen (IAS 8):

  • Bewertung risikobehafteter Forderungen (Schätzung des Ausfallrisikos)
  • Bewertung überalterter Vorräte (Schätzung eines Bewertungsabschlags)
  • Schätzung der Nutzungsdauer oder der erwartete Abschreibungsverlauf von Gegenständen des Anlagevermögens
  • Bewertung von Rückstellungen (z. B. Schätzung der Höhe von Gewährleistungsgarantien)

Wenn sich eine Schätzung nach IAS 8 als falsch herausstellt
Natürlich kann sich eine Schätzung bei Berücksichtigung sämtlicher im Schätzungszeitpunkt vorliegender Informationen im Nachhinein auch als falsch herausstellen. Der Schätzfehler ist dann nach IAS 8.36 prospektiv zu korrigieren. Das bedeutet, dass der Schätzfehler entweder in der laufenden Periode (Beispiel 1) oder aber in der laufenden Periode und eventuell auch noch in späteren Perioden (Beispiel 2) zu korrigieren ist.

Beispiel 1: Am Bilanzstichtag 31.12.2008 erwartet die X-GmbH für eine bereits länger ausstehende Forderung eines Neukunden einen Ausfall von 20%. Im Geschäftsjahr 2009 erhält die X-GmbH Informationen über erhebliche Zahlungsschwierigkeiten des Neukunden und korrigiert den erwarteten Ausfall auf 50%. Die zusätzliche Wertberichtigung von 30% ist in 2009 zu erfassen. Der Schätzfehler wirkt sich nicht mehr auf das Geschäftsjahr 2008 aus.

Beispiel 2: Die Y-GmbH geht für eine neu angeschaffte Maschine mit Anschaffungskosten von 800.000 € zum 1.1.2008 von einer (geschätzten) Nutzungsdauer von 8 Jahren aus. Bereits 2010 stellt sich heraus, dass die Restnutzungsdauer nur noch 4 Jahre beträgt. Der Schätzfehler wird ebenfalls in 2010 korrigiert, indem der Restbuchwert der Maschine zum 1.1.2010 in Höhe von 500.000 € auf die Restnutzungsdauer von 4 Jahren verteilt wird. Damit werden in 2010 Abschreibungen in Höhe von 125.000 € anstatt von 100.000 € berücksichtigt. Darüber hinaus wirkt sich die Korrektur des Schätzfehlers auch in den Folgejahren durch die höheren Abschreibungen aus.

Umgang mit Fehlern bei der Bilanzierung nach IFRS

Nach IAS 8.5 handelt es sich bei Fehlern um fehlende oder falsche Informationen im Jahresabschluss eines Unternehmens, wobei der Fehler wesentlich sein muss. Dies können z. B. sein:

  • Rechenfehler
  • falsche Anwendung von Rechnungslegungsmethoden
  • Fehlbeurteilung von Sachverhalten
  • Versehen oder Betrug

Die Fehlerkorrektur hat nach IAS 8.42 im ersten zu veröffentlichten Abschluss nach Fehlerentdeckung retrospektiv zu erfolgen. D. h., dass die vergangenen Perioden zu korrigieren und diese so darzustellen sind, als wäre der Fehler nie aufgetreten. Die folgende Übersicht zeigt die bilanzielle Darstellung der Fehlerkorrektur.

Bilanzielle Darstellung der Fehlerkorrektur

Fehler wurde in 2007 gemacht und 2008 entdeckt Fehler wurde bereits in 2005 gemacht und in 2008 entdeckt
(Fehler hat in jedem Jahr eine Ergebnisauswirkung)
Fehler wurde bereits in 2005 gemacht und in 2008 entdeckt
(Fehler hat in jedem Jahr eine Ergebnisauswirkung)
Im Jahresabschluss 2008 werden die falschen Vorjahreszahlen 2007 (Vergleichsperiode) angepasst. Es erfolgt ebenfalls ggf. eine Änderung des auszuweisenden Jahresergebnisses 2007. Im Jahresabschluss 2008 werden die falschen Vorjahreszahlen 2007 (Vergleichsperiode) angepasst. Es erfolgt ebenfalls eine Änderung des auszuweisenden Jahresergebnisses 2007. Die Fehlerauswirkungen der Jahre 2005 und 2006 werden durch eine Anpassung der Eröffnungssalden von Vermögenswerten, Schulden und Eigenkapital zum 1.1.2007 berücksichtigt.

Die Fehlerkorrektur und die Änderungen von Schätzungen verursachen zusätzliche Angaben im Anhang (IAS 8.39 und 8.49).