Stellungnahme des IDW zum BilMoG-Regierungsentwurf

Auch wenn das IDW der Modernisierung des Bilanzrechts durch das BilMoG grundsätzlich zustimmt, spart es nicht mit Kritik an der Umsetzung.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich am 26. September 2008 mit einem Schreiben zum Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gewendet.

In dieser Stellungnahme zum Regierungsentwurf des BilMoG heißt es, dass das IDW das Vorhaben des Regierungsentwurfs, die handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung im Jahres- und Konzernabschluss durch das BilMoG umfassend zu reformieren, eindeutig unterstützt.

Ferner wurde zur Kenntnis genommen, dass viele Anregungen des IDW zum Referentenentwurf des BilMoG im Regierungsentwurf bereits aufgegriffen wurden. So wurden im aktuellen Entwurf zum BilMoG Bezugnahmen in der Gesetzesbegründung auf die internationalen Rechnungslegungsnormen deutlich reduziert, sodass das HGB weiterhin aus sich heraus auslegbar bleibt.

Auf der anderen Seite sparte das IDW aber auch nicht mit Kritik am Regierungsentwurf zum BilMoG. Bedauert wurde insbesondere, dass eine Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss entsprechend der weitergehenden Möglichkeiten der 7. EU-Richtlinie nicht erfolgt ist. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise und der großen Bedeutung solcher Zweckgesellschaften hält das IDW die Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss weiterhin für erforderlich.

Ferner wurde vom IDW kritisiert, dass im Regierungsentwurf zum BilMoG auf die gesetzliche Verankerung eines allgemeinen Grundsatzes der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und die damit verbundene Klarstellung verzichtet wurde. Hierdurch wird nach Ansicht des IDW ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Aussagekraft handelsrechtlicher Abschlüsse im aktuellen Entwurf zum BilMoG außer Acht gelassen.

Unzufrieden zeigte sich das IDW mit der Entscheidung, deutschen Kapitalgesellschaften mit dem BilMoG keine optionale „befreiende“ Anwendung der IFRS auch im Jahresabschluss zu gestatten. Ein solcher Schritt würde vor allem für Unternehmen, die die IFRS im Konzernabschluss anwenden, eine wesentliche Erleichterung bedeuten. Mögliche negative Konsequenzen auf die Steuerbemessung und Kapitalerhaltung könnten durch flankierende Maßnahmen zum BilMoG vermieden werden.

Vollständige Stellungnahme des IDW zum BilMoG-Regierungsentwurf

Die Stellungnahme des IDW zum Regierungsentwurf des BilMoG steht auf der Homepage des IDW zum Download bereit.