So sparen Sie Steuern mit Sonderabschreibungen

Mit Sonderabschreibungen kann man Steuern sparen und Gewinne minimieren. Unternehmen und auch Selbständige tun gut daran, an diese besonderen Sparmöglichkeiten bereits im Laufe des Jahres zu denken. Sonderabschreibungen sind jedes Jahr möglich, die gesetzlichen Vorgaben dazu ändern sich jedoch permanent.

Sonderabschreibungen gelten unter besonderen Bedingungen für bestimmte Wirtschaftsgüter. Seit 2008 sind die Grundbedingungen für Sonderabschreibungen relativ gleich geblieben. So kann eine Sonderabschreibung nur von einem Unternehmen in Anspruch genommen werden, dessen Gewinn im Vorjahr der Sonderabschreibung nicht über 100.000 € lag. Auch darf das Betriebsvermögen den Grenzwert von 235.000 € im Vorjahr nicht überstiegen haben. Eine weitere Einschränkung für die Gewährung der Sonderabschreibungen ist, dass sie nur für bewegliche Wirtschaftsgüter wie beispielsweise Fahrzeuge oder große Maschinen angewendet werden dürfen.

Der Gesetzgeber hat zudem eingeschränkt, dass sich eine Sonderabschreibung nur auf Wirtschaftsgüter bezieht, die der linearen Abschreibung für Abnutzung (AfA) unterliegen. Mit einer Ausnahme: Bei sogenannter Ansparabschreibung ist auch eine degressive Abschreibung möglich.

Mit einer Sonderabschreibung kann der steuerliche Gewinn bis zu 5 Jahre minimiert werden

Die Sonderabschreibung kann bis zu 20 % des Herstellungs- oder Anschaffungswertes eines Wirtschaftsgutes betragen. Der Unternehmer hat hierbei die Wahlmöglichkeit, ob er die Sonderabschreibung anwenden möchte oder nicht. Wenn er sich dafür entschieden hat, kann er bereits im Jahr der Anschaffung des Wirtschaftsgutes die vollen 20 % ansetzen. In den weiteren 4 Jahren kann er dann die Sonderabschreibung beliebig verteilen. Das hat für den Unternehmer den entscheidenden Vorteil, dass er in insgesamt 5 Wirtschaftsjahren die Sonderabschreibung nutzen kann, seinen steuerlichen Gewinn zu minimieren.

Durch die Manipulierbarkeit der Sonderabschreibungsmöglichkeit kann der Unternehmer festlegen, ob er in einem Jahr mehr oder weniger Steuern zahlt. In Jahren mit hohem Gewinn sollte er die Steuerabschreibung entsprechend hoch ansetzen. In mageren Jahren wiederum kann er den Prozentsatz der Sonderabschreibung gering wählen.

Der Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibungsmöglichkeit können gleichzeitig angewendet werden. Hat der Unternehmer für ein Investitionsgut bereits den Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht, verringert sich der Anschaffungswert des Wirtschaftsgutes in Bezug auf die Sonderabschreibung um eben diesen Betrag.

Können auch Selbständige von der Sonderabschreibung profitieren?

Selbständige können ebenfalls von der Sonderabschreibung 2012 profitieren. Will man sich als Selbständiger den steuerlichen Vorteil, der aus einer Sonderabschreibung resultiert, dauerhaft sichern, muss man allerdings einige Punkte beachten.

Nur Selbstständige mit einem Gewinn von höchstens 100.000,00 € im Vorjahr dürfen Sonderabschreibungen bilden und ihre Steuerlast damit mindern. Der Praxisfall: Bereits im Jahr der Anschaffung eines abnutzbaren, neuen oder gebrauchten Wirtschaftsgutes können zusätzlich zur normalen Abschreibung bis zu 20 % der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung verbucht werden. Alternativ lässt sich die Sonderabschreibung auch beliebig auf das Anschaffungsjahr und die vier darauffolgenden Jahre verteilen.

Außerdem muss das angeschaffte Wirtschaftsgut im Jahr des Kaufes, zu 90% betrieblich verwendet werden. Dies muss belegbar sein. Hat man sich als Selbständiger zum Beispiel einen PKW angeschafft, muss _ die betriebliche Nutzung durch das Führen eines Fahrtenbuches nachweisbar sein.