von Michael Konetzny, veröffentlicht in Controlling
Einzelkosten wie Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne oder Sondereinzelkosten können Sie einem Kostenträger direkt zuordnen. Demgegenüber behandeln Sie Gemeinkosten in der Kalkulation vollkommen anders.
Zu den Gemeinkosten, die Sie in Ihrer Kalkulation berücksichtigen, gehören die Fertigungsgemeinkosten, die Materialgemeinkosten, die Verwaltungsgemeinkosten und die Vertriebsgemeinkosten. Anders als Einzelkosten können Sie die Gemeinkosten nur durch Schlüsselung auf die Kostenträger verrechnen.
Bestimmte Kosten werden - obwohl es sich um Einzelkosten handelt - aus Wirtschaftlichkeitsgründen als Gemeinkosten behandelt. Bei diesen Kosten wäre - zumindest theoretisch - eine direkte Zuordnung zu einem Kostenträger möglich, wie zum Beispiel bei Hilfsstoffen. In der Praxis wäre es aber viel zu aufwendig, diese Kosten für jeden Kostenträger zu erfassen.
Sie behandeln diese Kosten in Ihrer Kalkulation daher wie echte Gemeinkosten und verzichten ganz bewusst auf eine direkte Zurechnung zu einem Endprodukt.
Fixe Kosten sind - bezogen auf den einzelnen Kostenträger - immer auch Gemeinkosten. Umgekehrt stellen aber nicht nur variable Kosten automatisch Einzelkosten dar, denn auch Gemeinkosten können in Abhängigkeit von der Produktionsmenge schwanken.
Um die Gemeinkosten in Ihrer Kalkulation berücksichtigen zu können, verteilen Sie diese zunächst im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung durch Umlagen auf die Endkostenstellen. In einem zweiten Schritt werden dann in der Kostenträgerrechnung die Gemeinkosten der Endkostenstellen wiederum durch Schlüsselgrößen auf Kostenträger umgelegt. Als Instrument hierfür verwenden Sie einen Betriebsabrechnungsbogen (BAB).
Welchen Schlüssel Sie für die Umlage von Gemeinkosten verwenden, hängt von der jeweiligen Kostenart und Ihren subjektiven Präferenzen ab. Allerdings ist die Auswahl bestimmter Schlüssel immer mit Willkür behaftet. Es gibt keinen Gemeinkostenschlüssel, der objektiv betrachtet der richtige ist.

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