SEC plant Einführung von XBRL

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) fordert die Aufbereitung von Jahresabschlussdaten im XBRL-Format. Dadurch soll Investoren die Analyse finanzieller Daten erleichtert werden.

Mithilfe von XBRL hat man einen Standard geschaffen, mit dem Finanzdaten effizient und effektiv ausgetauscht werden können. XBRL weist all die Eigenschaften auf, die bei der Nutzung von XML auftreten.

Grundsätzlich lässt sich XBRL als frei verfügbarer, plattform-, system- und technologieunabhängiger Kommunikationsstandard für die automatisierte und softwareunterstützte Erstellung, Verbreitung und Analyse von Informationen beschreiben. In Erweiterung dieser Definition liegt der spezielle Anwendungsbereich von XBRL im Austausch monetärer und nicht monetärer Geschäfts- und Finanzinformationen.

Aufbereitung von Jahresabschlussdaten im XBRL-Format
Aufgrund seiner Spezifikation bietet sich XBRL vor allem beim Online-Reporting an. Periodisch oder fallweise und automatisiert lassen sich relevante Geschäftszahlen aus den bestehenden Anwendungssystemen erstellen und auf der Website des Unternehmens veröffentlichen. Der Zugriff zur weiteren Verarbeitung der XBRL-Daten lässt sich dann über gebräuchliche, in ihrem Funktionsumfang etwas erweiterte Tabellenkalkulationsprogramme realisieren.

SEC plant Einführung von XBRL
Im Zuge dieser aktuellen Entwicklung plant nun auch die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) die Aufbereitung von Jahresabschlussdaten im XBRL-Format. Hierbei wünscht die SEC eine schrittweise Umsetzung:

  • Inländische und ausländische large accelerated filers, die nach US-GAAP bilanzieren und eine Marktkapitalisierung von mehr als 5 Milliarden US Dollar aufweisen sollen ihre financial statements bereits für das Geschäftsjahr, das am bzw. nach dem 15. Dezember 2008 endet, im XBRL-Format bei der SEC einreichen oder auf ihrer Unternehmens-Webseite veröffentlichen. Dies betrifft insgesamt etwa 500 Unternehmen.
  • Für alle anderen "large accelerated filers", die nach US-GAAP bilanzieren und eine Marktkapitalisierung von mehr als 700 Millionen US Dollar aufweisen, gilt dies erst für das Geschäftsjahr, das am bzw. nach dem 15. Dezember 2009 endet.
  • Für die übrigen inländischen sowie für ausländische Wertpapieremittenten (Foreign Private Issuers, FPIs), die nach IFRS bilanzieren, startet diese Regel mit dem Geschäftsjahr, das am bzw. nach dem 15. Dezember 2010 endet.