Sachanlagen nach IFRS: Zusammenfassung (Teil 5)

Eine Bilanzierung und Bewertung von Sachanlagen nach IFRS ist für Jahresabschlussadressaten generell mit einem Informationsgewinn verbunden. Durch Einführung des BilMoG hat sich die handelsrechtliche Bewertung den IFRS aber deutlich angenähert.

Für die Bewertung von Sachanlagen erlaubt die IFRS-Bilanzierung zum einen den Ansatz der Herstellungskosten auf Vollkostenbasis, was zu einer realistischen Bewertung von Sachanlagen führt. Zum anderen können Sie bei Sachanlagen nach IFRS aber auch eine Neubewertung durchführen, was für die Jahresabschlussadressaten mit einem zusätzlichen Informationsnutzen verbunden sein kann.

Beachten Sie: Durch die Neubewertung von Sachanlagen kommt es zu einer Bilanzverlängerung durch höhere Buchwerte auf der Aktivseite und die Neubewertungsrücklage auf der Passivseite.

Der Ansatz der Herstellungskosten auf Vollkostenbasis für Sachanlagen kann Sie allerdings mitunter vor Probleme stellen. Diese entstehen zum Beispiel bei der Ermittlung der einbeziehungspflichtigen produktionsbezogenen Verwaltungskosten, da Sie hierfür die Verwaltungskosten im Einzelnen bestimmten Funktionsbereichen zuordnen müssen.

Doch auch der Komponentenansatz mit seiner Verpflichtung zur separaten Abschreibung einzelner Komponenten einer Sachanlage ist kritisch zu beurteilen. Für jede einzelne Komponente einer Sachanlage sowohl die Abschreibungsbemessungsgrundlage als auch den Abschreibungsverlauf zu bestimmen, dürfte Ihnen kaum möglich sein. Sie sollten den Komponentenansatz daher schon aus Praktikabilitätsgründen so interpretieren, dass eine Erfüllung mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Demgegenüber gestaltet sich die Neubewertung von Sachanlagen nach IFRS etwas einfacher als die Neubewertung von immateriellen Vermögenswerten, da hier die Existenz eines aktiven Marktes unterstellt werden kann. Allerdings wird man in der Regel davon ausgehen müssen, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oftmals nicht über entsprechend qualifizierte und geschulte Mitarbeiter verfügen, die in der Lage sind, die nach IFRS erforderlichen Schätzungen und Zukunftsprognosen durchzuführen.

Ein möglicher Lösungsansatz wäre, sich bei entsprechenden Bewertungen an Sachverständigengutachten zu orientieren. Derartige unabhängige Bewertungsgutachten vermitteln dem Jahresabschlussadressaten einen hohen Grad an Objektivität. Auf der anderen Seite sind solche Gutachten natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden.