Pre-Clearance: Fallbezogene Voranfragen bei der DPR

Die Komplexität der IAS/IFRS überfordert oft sowohl die Bilanzersteller, als auch deren Prüfer. Etwa ein Viertel der Rechnungslegungen weisen Fehler auf. Diese Fehler sind öffentlich bekannt zu machen, was nicht nur das Image des Unternehmens, sondern auch dessen Bewertung auf dem Kapitalmarkt beeinträchtigen kann.

Mittlerweile hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) eine Vielzahl von Prüfungen abgeschlossen. Die Anzahl fehlerhafter Rechnungslegungen lag laut den Prüfungsberichten der DPR bei 27 % im Jahre 2008, 20 % (2009) und 26 % (2010).

Ein Viertel der Rechnungslegungen fehlerhaft
Die hohe Fehlerquote macht keinen guten Eindruck. Zumal nicht nur kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sind, sondern auch große Konzerne. Aus diesem Grund wurde nach Gesprächen mit den Unternehmen und anderen Stellen im November 2009 die Möglichkeit der fallbezogenen Voranfragen (Pre-Clearance) bei der DPR eingeführt.

Das ermöglicht den Unternehmen, spezifische schwierige Bilanzierungssachverhalte vor der Abschlusserstellung bei der DPR abzuklären. Damit wurde auch ein sehr wichtiges Instrument für die präventiven Aufgaben der DPR zugelassen.

Pre-Clearance: Wie und für wen?
Allerdings ist nicht die Beratung, sondern die Durchführung der Enforcement-Prüfungen die Hauptaufgabe der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung. Damit diese nicht beeinträchtigt wird, bietet die DPR das Pre-Clearance nur in geeigneten Fällen und nur im beschränkten Umfang an. Folgende Kriterien müssen hierzu erfüllt werden:

  • Die Voranfragen können nur von den Unternehmen eingereicht werden, die dem Enforcement in Deutschland unterliegen (ca. 1.000 Unternehmen, darunter etwa 250 ausländische Firmen, die über die Zulassung zum deutschen Kapitalmarkt verfügen).
  • Einzureichen ist nicht nur ein entsprechend ausgearbeiteter Sachverhalt, sondern auch ein Vorschlag, dessen bilanzielle Behandlung und die Stellungnahme des Abschlussprüfers. Somit besteht keine Möglichkeit der allgemeingültigen Auslegung der IAS/IFRS-Regelungen und auch keine Beratung über diverse Bilanzierungsmöglichkeiten seitens der DPR.
  • Das Ergebnis einer angenommenen Anfrage wird im Gespräch mit dem Unternehmen erläutert. Das erfolgt aber ohne Bindung in einer ggf. späteren DPR-Prüfung.

Im Jahre 2010 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung 118 Prüfungen abgeschlossen und sechs fallbezogene Voranfragen beantwortet.