von Magdalena Szarafin, veröffentlicht in Controlling
Mittlerweile hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) eine Vielzahl von Prüfungen abgeschlossen. Die Anzahl fehlerhafter Rechnungslegungen lag laut den Prüfungsberichten der DPR bei 27 % im Jahre 2008, 20 % (2009) und 26 % (2010).
Ein Viertel der Rechnungslegungen fehlerhaft
Die hohe Fehlerquote macht keinen guten Eindruck. Zumal nicht nur kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sind, sondern auch große Konzerne. Aus diesem Grund wurde nach Gesprächen mit den Unternehmen und anderen Stellen im November 2009 die Möglichkeit der fallbezogenen Voranfragen (Pre-Clearance) bei der DPR eingeführt.
Das ermöglicht den Unternehmen, spezifische schwierige Bilanzierungssachverhalte vor der Abschlusserstellung bei der DPR abzuklären. Damit wurde auch ein sehr wichtiges Instrument für die präventiven Aufgaben der DPR zugelassen.
Pre-Clearance: Wie und für wen?
Allerdings ist nicht die Beratung, sondern die Durchführung der Enforcement-Prüfungen die Hauptaufgabe der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung. Damit diese nicht beeinträchtigt wird, bietet die DPR das Pre-Clearance nur in geeigneten Fällen und nur im beschränkten Umfang an. Folgende Kriterien müssen hierzu erfüllt werden:
Im Jahre 2010 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung 118 Prüfungen abgeschlossen und sechs fallbezogene Voranfragen beantwortet.
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