von Michael Konetzny, veröffentlicht in Controlling
Nach den im Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37 enthaltenen Änderungsvorschlägen richtet sich die Bewertung nicht finanzieller Schulden nach dem Betrag, den ein Unternehmen nach vernünftigem kaufmännischen Ermessen bezahlen würde, um sich von der Verpflichtung am Bilanzstichtag zu befreien. Dieser Betrag wird im Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37 definiert als der niedrigste Wert aus
Die Änderungsvorschläge im Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37 sehen eine Entfernung des Begriffs der bestmöglichen Schätzung (best estimate) vor. Danach wurde eine einzelne Schuld bisher mit dem Wert der höchsten Wahrscheinlichkeit bewertet.
Der Erwartungswert zur Bewertung von Schulden
Nach dem Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37 ist der Barwert der erforderlichen Ausgaben zur Erfüllung der Verpflichtung stattdessen unter Heranziehung des Erwartungswertes (expected cash flows) zu ermitteln. Singuläre Schulden wären daher nicht mehr wie bisher mit dem vollen Erfüllungsbetrag, sondern in Höhe des Erwartungswertes des mit ihnen verbundenen Ressourcenabflusses zu erfassen.
Bei Sachleistungsverpflichtungen soll die Schuld nach dem Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37 mit dem Betrag bewertet werden, den das Unternehmen nach vernünftigem kaufmännischen Handeln an eine andere Partei zahlen würde, die die Erbringung der Dienstleistung übernimmt. Ferner soll bei der Bewertung der Schuld das Risiko berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ressourcenabflüsse von den erwarteten abweichen.
Stellungnahmen zum Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37
Stellungnahmen zum Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37 können bis zum 12. April 2010 abgegeben werden.
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