Neuer Onlinerechner zur Kfz-Steuer

Ab dem 1. Juli dieses Jahres müssen viele PKW-Besitzer höhere Kfz-Steuern für ihren PKW zahlen. Das Bundesfinanzministerium in Berlin stellt einen kostenlosen Onlinerechner zur Verfügung, mit dem die Kfz-Steuer für Fahrzeuge berechnet werden kann.

Ab dem 1. Juli 2009 müssen viele PKW-Besitzer höhere Kfz-Steuern für ihre Autos zahlen. Die Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer setzt sich ab diesem Datum aus einem Sockelbetrag – der von der Hubraumgröße abhängt – und einem Wert, der an den CO2-Ausstoß des Wagens gekoppelt ist, zusammen.

Das Bundesfinanzministerium in Berlin stellt jetzt einen kostenlosen Onlinerechner zur Verfügung, mit dem die Kfz-Steuer berechnet werden kann. Folgende Angaben sind für das Ausfüllen des entsprechenden Onlinerechners zur Kfz-Steuer erforderlich: Antriebsart, Hubraum und CO2-Wert.

Für welche PKW gilt die neue Kfz-Steuer?
Von der neuen Kfz-Steuer sind grundsätzlich nur PKW betroffen, die vom 1. Juli 2009 an erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind.

Ist der PKW erstmals in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 zugelassen worden, so wird die Kfz-Steuer ein Jahr lang nicht erhoben. Erfüllt der PKW die Abgasvorschriften Euro 5 oder Euro 6, so verlängert sich der Zeitraum, in dem keine Kfz-Steuer erhoben wird, um ein weiteres Jahr, maximal bis 31. Dezember 2010.

Endet der Zeitraum, in dem keine Kfz-Steuer erhoben wird, prüft das Finanzamt von sich aus, ob die bis 30. Juni 2009 geltende alte Kfz-Steuer oder die neue Kfz-Steuer für den Halter des PKW günstiger ist, und setzt die niedrigere Kfz-Steuer fest.

PKW, die vor dem 5. November 2008 erstmals zugelassen worden sind, werden weiter nach der alten Kfz-Steuer besteuert.

Berechnung der neuen Kfz-Steuer
Die neue Kfz-Steuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Die ökologische Komponente zur Berechnung der Kfz-Steuer ist abhängig vom CO2-Wert des Fahrzeugs, der von den Zulassungsbehörden festgestellt wurde (siehe Eintrag im Feld V.7 des Fahrzeugscheins). Ein Teil dieses CO2-Wertes bleibt bei der Berechnung der Kfz-Steuer steuerfrei. Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2011 sind es 120 g/km. Jedes Gramm CO2 pro Kilometer, das darüber hinausgeht, wird bei der Berechnung der Kfz-Steuer mit 2EUR besteuert.

Als zweite Komponente der neuen Kfz-Steuer sind ein hubraumbezogener Sockelbetrag in Höhe von 2EUR je angefangene 100 cm3 für PKW mit Fremdzündungsmotor (Otto und auch Wankel) und 9,50EUR je angefangene 100 cm3 für PKW mit Selbstzündungsmotor (Diesel) bei der Berechnung der Kfz-Steuer zu berücksichtigen. Der niedrigere Betrag für PKW mit Fremdzündungsmotor soll pauschal den Nachteil bei der Berechnung der Kfz-Steuer ausgleichen, den die Halter solcher PKW durch die höhere Belastung von Otto-Kraftstoff durch die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) haben.

Sinkende CO2-Werte bei der Berechnung der Kfz-Steuer
Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes zur Berechnung der Kfz-Steuer soll ab 1. Januar 2012 von 120 g/km auf 110 g/km und ab 1. Januar 2014 auf 95 g/km sinken. Davon sind jeweils die ab diesen Zeitpunkten erstmals zugelassenen PKW betroffen. Für die zuvor erstmals zugelassenen PKW hat dies keine Auswirkungen.

Angaben zur Ermittlung der Kfz-Steuer
Für die Berechnung der Kfz-Steuer von erstmals ab 1. Juli 2009 zugelassenen PKW werden folgende Angaben benötigt: CO2-Wert, Hubraum und Antriebsart. Diese Angaben finden Sie im Fahrzeugschein in den Feldern V.7, P.1 und P.3.

EU-Abgasnormen bei der Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer für PKW mit Hubkolbenmotoren, die erstmals bis zum 30. Juni 2009 zugelassen worden sind, bemisst sich nach dem Hubraum und nach den Schadstoffemissionen, gestaffelt nach der Einhaltung der in den europäischen Abgasvorschriften festgelegten Grenzwerte.

Demgegenüber spielen die EU-Abgasnormen für die Berechnung der Kfz-Steuer für PKW, die ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden, grundsätzlich keine Rolle mehr. Hiervon gibt es aber eine Ausnahme: Für Diesel-PKW, die in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2013 erstmals zugelassen werden und die die Voraussetzungen der Abgasvorschrift Euro 6 erfüllen, wird ab 2011 eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 150EUR gewährt.

Kfz-Steuer bei PKW mit Wankelmotor
Bei PKWs mit Wankelmotor wird als Hubraum das doppelte des Nenn-Kammervolumens angesetzt. Diese Angabe wird künftig im Fahrzeugschein eingetragen.

In drei Schritten zur neuen Kfz-Steuer
Seit Kurzem stellt das Bundesfinanzministerium in Berlin einen Onlinerechner zur Berechnung der Kfz-Steuer zur Verfügung. Nach Eingabe von Antriebsart, Hubraum und CO2-Wert wird die Kfz-Steuer unmittelbar berechnet.