Neue 0180er-Rufnummern ab 1. März 2010

Die Bundesnetzagentur weist auf Änderungen bei den 0180er-Rufnummern ab 1. März 2010 hin.

Ab dem 1. März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen für 0180er-Rufnummern. Vor allem gelten ab diesem Datum neue Obergrenzen für 0180er-Telefonnummern.

Handy-Anrufe zu 0180er-Nummern werden billiger
Die bisherigen Preise für Anrufe zu 0180er-Rufnummern aus dem Festnetz ändern sich nicht. Aus dem Mobilfunknetz kosten Anrufe zu 0180er-Rufnummern ab dem 1. März 2010 aber maximal 42 Cent pro Minute.

Mehr Angaben für 0180er-Rufnummern erforderlich
Darüber hinaus besteht ab dem 1. März 2010 die Pflicht, bei jeder Angabe einer 0180er-Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern auch den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Somit reicht der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise nicht mehr aus.

Kosten für 0180er-Rufnummern aus dem Festnetz

0180er-Nummer

Kosten je Minute

Kosten je Anruf

0180-1

3,9

0180-2

6,0

0180-3

9,0

0180-4

20

0180-5

14

Kosten für 0180er-Rufnummern aus den Mobilfunknetzen 

0180er-Nummer

Höchstpreis je Minute

0180-1

42,0

0180-2

42,0

0180-3

42,0

0180-4

42,0

0180-5

42,0

Die in diesem Rufnummernbereich erbrachten Dienste heißen ab 1. März 2010 auch nicht mehr "Geteilte-Kosten-Dienste", sondern "Service-Dienste".

Hier geht es zur Presseerklärung über 0180er-Rufnummern der Bundesnetzagentur.