Mit Bewertungsabschlägen beim Vorratsvermögen Steuern sparen

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten nimmt die Bewertung der Vorräte einen großen Stellenwert ein. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um mit pauschalen Bewertungsabschlägen Ihre steuerpflichtigen Gewinne zu drücken und Steuern zu sparen.

Eine Einzelbewertung Ihrer Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) oder Handelswaren ist häufig nur schwer bis gar nicht möglich. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt. Sie können daher den beizulegenden Zeitwert auch durch – steuerlich zulässige – pauschale Bewertungsabschläge ermitteln.

Pauschale Bewertungsabschläge bei den Vorräten

Für pauschale Bewertungsabschläge beim Vorratsvermögen verwenden Sie am besten das sogenannte Reichweitenverfahren. Dabei setzen Sie den Inventurbestand einfach ins Verhältnis zu den durchschnittlichen Lagerabgängen.

Beispiel: Ein Händler von Elektrogeräten hat am 31.12.2011 noch 5.000 Mikrowellen einer bestimmten Marke auf Lager. Aufgrund bisheriger Erfahrungswerte schätzt er einen jährlichen Absatz von 800 Mikrowellen.

Als Grundlage für den Ansatz pauschaler Bewertungsabschläge ermitteln Sie zunächst die Lagerumschlagshäufigkeit. Diese beträgt im Beispiel 0,16 (800/5000). Die Lagerreichweite beträgt somit 6,25 Jahre (1/0,16). Da der Lagerbestand erst in 6,25 Jahren abverkauft wäre, spricht vieles für einen Abwertungsbedarf und damit für pauschale Bewertungsabschläge.

Hinweise für den Ansatz von pauschalen Bewertungsabschlägen

Eine lange Lagerdauer alleine berechtigt Sie noch nicht dazu, Ihre Vorräte durch pauschale Bewertungsabschläge abzuwerten. Vielmehr ist dies nicht möglich, solange die Ware zu den ursprünglichen oder gar zu höheren Preisen angeboten und verkauft werden kann. Sie benötigen handfeste Indizien, warum die Reichweite bei diesem Artikel so hoch ist (technische Überalterung, Modewandel etc.).

Gängigkeitsklassen für Ihre pauschalen Bewertungsabschläge

Um sich die Arbeit mit pauschalen Bewertungsabschlägen einfach zu machen, können Sie mit Gängigkeitsklassen arbeiten. Hierzu ordnen Sie jedem Überstand (z. B. in Abhängigkeit von der Lagerreichweite) einen pauschalen Bewertungsabschlag zu.

Beispiel: Artikel mit einer Lagerreichweite von mehr als 5 Jahren werten Sie zu 90 Prozent ab, Artikel mit einer Lagerreichweite von mehr als 4 bis 5 Jahren werten Sie zu 70 Prozent ab usw.

Die genaue Bestimmung der Gängigkeitsklassen zur Ermittlung Ihrer Bewertungsabschläge obliegt Ihrer Einschätzung. Bestände, für die eine Reservierung bzw. ein Auftrag für das nächste Geschäftsjahr vorliegt dürfen Sie nicht abwerten. Bewertungsabschläge kommen auch für Hilfs- und Betriebsstoffe in Betracht, die zur Sicherung der Produktionsbereitschaft vorgehalten werden müssen.

Achten Sie bei Bewertungsabschlägen auf den Branchenbezug

Die Möglichkeit, Gängigkeitsabschläge bei der Bewertung zu berücksichtigen, ist branchenspezifisch sehr unterschiedlich. Bei Kleidung (Mode) werden sich ganz andere Möglichkeiten ergeben als bei einem Schraubenhändler.

So weisen Sie Bewertungsabschläge nach

Pauschale Bewertungsabschläge verursachen im Rahmen von Betriebsprüfungen immer wieder Diskussionen.

Meine Empfehlung: Dokumentieren Sie mit geeigneten Unterlagen für eine größere Anzahl von Artikeln, dass die tatsächlich erzielten Verkaufspreise niedriger als die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten sind. Legen Sie dem Prüfer außerdem Unterlagen vor, aus denen sich eine Fehldisposition ergibt, die zu der Überreichweite geführt hat, wie z. B. Änderung von Mode oder Geschmack, Nachfrageminderung etc.