Leitlinien zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes

Die IASB-Leitlinie zeigt Aspekte der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten auf inaktiven Märkten zum beizulegenden Zeitwert auf.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 31. Oktober 2008 eine Leitlinie zur Anwendung der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes auf inaktiven Märkten veröffentlicht. Diese Leitlinie zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes besteht

  • aus einer Zusammenfassung, die vom Mitarbeiterstab des IASB erarbeitet wurde, und
  • aus einer abschließenden Darstellung des verantwortlichen Expertengremiums des IASB.

Die Zusammenfassung stellt den Hintergrund des Reports des Expertengremiums dar und zeigt Gesichtspunkte der Bemessung von finanziellen Vermögenswerten auf inaktiven Märkten zum beizulegenden Zeitwert auf. Dabei finden auch die kürzlich veröffentlichten Dokumente des FASB und der SEC Berücksichtigung. Details hierzu finden sich im Positionspapier des FASB und einer Pressemitteilung der SEC.

Die Darstellung des Expertengremiums soll eine Hilfestellung bei der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten auf inaktiven Märkten zum beizulegenden Zeitwert sein und deren Darstellung innerhalb des Abschlusses verdeutlichen.

In seinem Bericht betont das Gremium, dass das Ziel einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert darin besteht,

  • einen Preis festzulegen, zu dem eine ordnungsgemäße (orderly) Transaktion am Bewertungsstichtag abgewickelt werden kann
  • und nicht darin, einen Preis zu bestimmen, der bei einer Zwangsliquidation oder einem Notverkauf zu erzielen wäre.

Ferner betont das Expertengremium, dass auch in Zeiten von Marktversagen nicht alle Marktaktivitäten auf Zwangsliquidation oder Notverkauf zurückzuführen sind. Auch in Fällen inaktiver Märkte ist bei der Anwendung von Bewertungsmethoden ein maximaler Einsatz von beobachtbaren Parametern und nur minimaler Einsatz von nicht beobachtbaren Daten erforderlich.

Darüber hinaus unterstreicht das Gremium die bestehenden Regelungen in den International Financial Reporting Standards (IFRS), wonach eigene Hypothesen des Unternehmens über kommende Kapitalströme und angemessene risikoabhängige Diskontierungsfaktoren zulässig sind, sofern relevante beobachtbare Daten nicht zur Verfügung stehen.

Der IASB wird die Erfahrungen und Ausarbeitungen der Expertengruppe zur Entwicklung des geplanten Standards zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value Measurement) verwenden, dessen Entwurf nächstes Jahr veröffentlicht werden soll.

Eine Mitteilung zu der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Finanzinstrumenten auf inaktiven Märkten wurde auch vom DSR und RIC veröffentlicht.