Leitfaden zur Impressumspflicht

Der neue Leitfaden zur Impressumspflicht hilft Gewerbetreibenden bei ihrem Internet-Auftritt und dabei, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten.

Warum besteht eine Impressumspflicht?
Das Telemediengesetz (TMG) erlegt bestimmten Diensteanbietern Anbieterkennzeichnungspflichten auf, die vor allem dem Verbraucherschutz dienen. Diese Anbieterkennzeichnungspflichten werden von Anbietern häufig unter der Überschrift „Impressum“ erfüllt.

Hierbei handelt es sich genau genommen nicht um ein Impressum im presserechtlichen Sinn, sondern vielmehr um Informationspflichten, die Handelsunternehmen im traditionellen Rechts- und Geschäftsverkehr beispielsweise auf Geschäftsbriefen ohnehin seit Langem erfüllen müssen. Diese Anbietertransparenz muss auch im elektronischen Geschäftsverkehr gewährleistet sein.

Impressumspflicht insbesondere für Verbraucher gefordert
Durch die Impressumspflicht sind Verbraucher in der Lage, Diensteanbieter auf ihre Seriosität zu überprüfen (z. B. durch Anruf bei den zuständigen Aufsichtsstellen), bevor sie deren Dienste in Anspruch nehmen.

Selbstverständlich haben aber auch Unternehmen ein erhebliches Interesse daran, die erforderlichen Informationen über andere Marktteilnehmer zu erlangen, um ein wettbewerbsrechtlich einwandfreies Verhalten durchsetzen zu können.

Wenn man der Impressumspflicht nicht nachkommt
Wer als Telemedienanbieter seiner Impressumspflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße (bis zu 50.000 Euro) belangt werden.

Darüber hinaus begeht man einen Wettbewerbsverstoß, der u. a. zu Ansprüchen auf Unterlassung führt. Dieser Anspruch wird in der Regel auf dem Weg einer kostenpflichtigen Abmahnungen durchgesetzt. Das kann teuer werden und besonders kleine und mittlere Unternehmen erheblich belasten.

Leitfaden zur Impressumspflicht
Zur Unterstützung der Gewerbetreibenden stellt das Bundesjustizministerium einen Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite des BMJ zur Verfügung. Dieser Leitfaden zur Impressumspflicht soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes entsprechend zu gestalten.

Dem Leitfaden zur Impressumspflicht kommt zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu, er stellt aber für alle Beteiligten eine nützliche Orientierungshilfe dar.

Das Risiko einer Abmahnung lässt sich zwar nicht vollständig vermeiden. Aber die Hinweise im Leitfaden zur Impressumspflicht bieten zumindest einen Schutz davor, aus Unkenntnis wegen fehlerhafter Angaben rechtmäßig abgemahnt zu werden.