von Michael Konetzny, veröffentlicht in Controlling
Entlastung von kleinen Unternehmen
Dieser Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (Vierte Richtlinie Gesellschaftsrecht) zielt auf die Vereinfachung des Geschäftsumfelds und insbesondere der Rechnungslegungsanforderungen für kleinste und kleine Unternehmen ab, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und ihr Wachstumspotenzial besser zu nutzen.
Diese Änderungen zur Entlastung kleiner Unternehmen dürften nach Ansicht der Europäischen Kommission zu weniger Verwaltungsaufwand führen und gleichzeitig einen angemessenen Schutz und eine zweckmäßige Unterrichtung der Interessengruppen gewährleisten. Ferner sollen die Änderungen eine Anpassung der Rechnungslegungsanforderungen für kleinste und kleine Unternehmen an die wirklichen Bedürfnisse der Ersteller und Nutzer von Abschlüssen ermöglichen.
Ersparnispotenzial für kleine Unternehmen
In einem sich verschlechternden Wirtschaftsklima sollen die neuen Bestimmungen zur Entlastung kleiner Unternehmen dazu beitragen, die Belastung deutlich zu verringern. Das Gesamtpotenzial für Einsparungen bei den Verwaltungslasten von kleinen Unternehmen wird auf rund 6,3 Mrd. Euro geschätzt.
Größenklasse für kleine Unternehmen
Von dem Vorschlag zur Entlastung kleiner Unternehmen sollen solche Gesellschaften profitieren, die zum Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:
Argumente für die Entlastung von kleinen Unternehmen
Für die Entlastung von kleinsten und kleinen Unternehmen sprechen nach Auffassung der Europäischen Kommission die folgenden Gründe:
Im Internet steht der Kommissionsvorschlag zur Entlastung kleiner Unternehmen zum Download bereit.
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