Kleine Unternehmen können auf Erleichterungen hoffen

Die Europäische Kommission will kleine Unternehmen entlasten. Sie hat einen neuen Vorschlag vorgelegt, der es den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglichen soll, die Verpflichtungen zur Erstellung von Jahresabschlüssen für kleinste und kleine Unternehmen in der EU vollständig abzuschaffen.

Entlastung von kleinen Unternehmen
Dieser Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (Vierte Richtlinie Gesellschaftsrecht) zielt auf die Vereinfachung des Geschäftsumfelds und insbesondere der Rechnungslegungsanforderungen für kleinste und kleine Unternehmen ab, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und ihr Wachstumspotenzial besser zu nutzen.

Diese Änderungen zur Entlastung kleiner Unternehmen dürften nach Ansicht der Europäischen Kommission zu weniger Verwaltungsaufwand führen und gleichzeitig einen angemessenen Schutz und eine zweckmäßige Unterrichtung der Interessengruppen gewährleisten. Ferner sollen die Änderungen eine Anpassung der Rechnungslegungsanforderungen für kleinste und kleine Unternehmen an die wirklichen Bedürfnisse der Ersteller und Nutzer von Abschlüssen ermöglichen.

Ersparnispotenzial für kleine Unternehmen
In einem sich verschlechternden Wirtschaftsklima sollen die neuen Bestimmungen zur Entlastung kleiner Unternehmen dazu beitragen, die Belastung deutlich zu verringern. Das Gesamtpotenzial für Einsparungen bei den Verwaltungslasten von kleinen Unternehmen wird auf rund 6,3 Mrd. Euro geschätzt.

Größenklasse für kleine Unternehmen
Von dem Vorschlag zur Entlastung kleiner Unternehmen sollen solche Gesellschaften profitieren, die zum Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme 500.000 Euro,
  • Nettoumsatzerlöse 1.000.000 Euro und
  • durchschnittlich zehn Beschäftigte im Geschäftsjahr.

Argumente für die Entlastung von kleinen Unternehmen
Für die Entlastung von kleinsten und kleinen Unternehmen sprechen nach Auffassung der Europäischen Kommission die folgenden Gründe:

  • Eine Verringerung des Verwaltungsaufwands kleiner Unternehmen stellt eine wichtige Maßnahme zur Ankurbelung der europäischen Wirtschaft dar. Es bedarf daher starker gemeinsamer Anstrengungen zur Verringerung der Verwaltungslast kleiner Unternehmen innerhalb der Europäischen Union.
  • Gerade die Rechnungslegung wurde als ein Bereich identifiziert, in dem der Verwaltungsaufwand kleiner Unternehmen verringert werden kann.
  • Die in der Empfehlung 2003/361/EG genannten Schwellenwerte für kleine Unternehmen sind in Bezug auf Rechnungslegungszwecke unter Umständen zu hoch angesetzt. Deshalb sollte eine Untergruppe der sehr kleinen Unternehmen, die sogenannten Kleinstunternehmen, eingeführt werden, um Unternehmen mit niedrigeren Schwellenwerten für die Bilanzsumme und die Nettoumsatzerlöse als die Schwellenwerte für sehr kleine Unternehmen abzudecken.
  • Kleinste und kleine Unternehmen sind in den meisten Fällen auf lokaler oder regionaler Ebene und nicht oder nur sehr begrenzt grenzübergreifend tätig. Auch verfügen sie über beschränkte Ressourcen zur Einhaltung anspruchsvoller Regulierungsanforderungen. Zudem spielen kleinste und kleine Unternehmen bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze, der Förderung von Forschung und Entwicklung sowie der Kreierung neuer Wirtschaftstätigkeiten eine große Rolle.
  • Kleinstunternehmen unterliegen in den einzelnen Mitgliedsstaaten oftmals den gleichen Rechnungslegungsvorschriften wie größere Unternehmen. Dadurch sehen sich kleine Unternehmen mit einem Aufwand konfrontiert, der ihrer Größe nicht angemessen ist und für die kleinen Unternehmen im Vergleich zu den größeren in keinem Verhältnis steht. Deshalb sollte es möglich sein, Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen von der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses auszunehmen, auch wenn solche Abschlüsse einen Beitrag zu statistischen Informationen liefern.

Im Internet steht der Kommissionsvorschlag zur Entlastung kleiner Unternehmen zum Download bereit.