Insolvenzgeldumlage steigt im Jahr 2010 um über 300 Prozent

Bedingt durch die starke Zunahme der Firmenpleiten steigt die Insolvenzgeldumlage im Jahr 2010 von 0,1 Prozent um über 300 Prozent. Nach dem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums müssen die Unternehmen ab Januar 2010 stattliche 0,41 Prozent der Bruttolöhne ihrer Beschäftigten als Insolvenzgeldumlage in den Topf der Bundesagentur für Arbeit einzahlen.

Im Jahr 2010 kommen auf Arbeitgeber deutlich höhere Ausgaben zu. Die Insolvenzgeldumlage steigt zum 1. Januar 2010 von 0,1 auf 0,41 Prozent der Bruttolöhne. Damit erreicht die Insolvenzgeldumlage eine neue Rekordhöhe.

Festlegung der Insolvenzgeldumlage
Die ab dem 1. Januar 2010 abzuführende Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,41 Prozent der Bruttolöhne ist durch die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 5. November 2009 festgesetzt worden.

Mit der Insolvenzgeldumlage werden die Aufwendungen für das Insolvenzgeld einschließlich des von der Bundesagentur für Arbeit gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeitrags gedeckt.

Für das Jahr 2010 rechnet die Bundesregierung mit einer ähnlichen Insolvenzentwicklung wie im Jahr 2009. Bedingt durch die niedrigere Umlage des Jahres 2009 ist es in 2009 zu einer deutlichen Unterdeckung von knapp 1,1 Milliarden Euro gekommen.

Zahlung der Insolvenzgeldumlage
Bis zum Jahr 2008 wurde die Insolvenzgeldumlage durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Ab 1. Januar 2009 wird die Insolvenzgeldumlage durch die Krankenkasse eingezogen.

Die Insolvenzgeldumlage wird jeden Monat mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Beitragsnachweis unter dem Beitragsgruppenschlüssel 0050 nachgewiesen und gezahlt. Getragen wird die Insolvenzgeldumlage alleine vom Arbeitgeber.

Berechnungsgrundlage für die Insolvenzgeldumlage
Als Berechnungsgrundlage für die Insolvenzgeldumlage ist das Arbeitsentgelt einschließlich Sonderzahlungen maßgebend, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der Mitarbeiter und Auszubildenden bemessen werden.