von Michael Konetzny, veröffentlicht in Controlling
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 27.11.2008 eine überarbeitete Version des IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards" veröffentlicht.
IFRS 1 wurde zunehmend Komplex
In der Vergangenheit wurde der aus dem Jahr 2003 stammende Standard IFRS 1 wiederholt geändert, um Übergangsvorschriften aufzunehmen, die aus Änderungen anderer Standards oder der Veröffentlichung neuer Standards bzw. Interpretationen resultierten.
Bedingt durch diese wiederholten Änderungen ist IFRS 1 zunehmend komplex und unübersichtlich geworden. Im Rahmen des Standardentwurfs (Exposure Draft) zum ersten Zyklus des Annual Improvements Process-Projekts vom Oktober 2007 hatte der IASB deshalb die Neustrukturierung von IFRS 1 vorgeschlagen.
Durch die neue Struktur des IFRS 1 soll die Klarheit und damit die Anwendbarkeit des Standards erhöht werden. Ferner soll die Integration künftiger Ausnahme- und Befreiungsregelungen in den IFRS 1-Standard vereinfacht werden.
Veröffentlichte Änderungen von IFRS 1
Die jetzt veröffentlichten Änderungen an IFRS 1 betreffen ausschließlich den formalen Aufbau von IFRS 1. Der Inhalt des IFRS 1-Standards bleibt unverändert.
Durch die Neustrukturierung werden vor allem die allgemeinen und die spezifischen Regelungen in IFRS 1 voneinander getrennt. Hierzu werden die allgemeingültigen Regelungen (wie bspw. Anwendungsbereich, allgemeine Ansatz- und Bewertungsvorschriften) im Hauptteil von IFRS 1 zusammengefasst.
Spezifische Regelungen von IFRS 1
Die spezifischen Regelungen von IFRS 1, die sich auf Befreiungen und Ausnahmen von Regelungen einzelner IFRS beziehen, werden aus dem Hauptteil von IFRS 1 ausgegliedert und in verschiedenen Anhängen am Ende von IFRS 1 platziert.
Diese Anhänge von IFRS 1 sind nach der Art der Regelung geordnet, beginnend mit den verpflichtend anzuwendenden, gefolgt von den optional anzuwendenden Befreiungsregelungen.
Für wahlweise anzuwendende Befreiungsregelungen ergibt sich eine Besonderheit. Diese werden in IFRS 1 nach permanenten und zeitlich befristeten Regelungen unterschieden. Es ist vorgesehen, die zeitlich befristeten Regelungen jeweils nach Ablauf aus IFRS 1 zu entfernen.
Der jetzt überarbeitete IFRS 1 ersetzt den gegenwärtigen IFRS 1 und ist von Unternehmen anwendbar, die ab dem 1. Januar 2009 erstmalig einen IFRS-Abschluss erstellen. Eine frühere Anwendung ist zulässig

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