IASB und FASB reagieren wiederholt auf Finanzmarktkrise

Der IASB und der FASB haben weitere Maßnahmen beschlossen, die der Umsetzung von Empfehlungen der G20 Staaten zur Reaktion auf die Finanzmarktkrise dienen. Einige dieser Maßnahmen betreffen bereits die Erstellung der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2008.

Einige der vom International Accounting Standards Board (IASB) und dem Financial Accounting Standards Board (FASB) in einer Sitzung zum Ende des Jahres 2008 beschlossenen Maßnahmen sind bereits bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2008 relevant, andere vom IASB und FASB beschlossenen Maßnahmen werden erst in einigen Monaten umzusetzen sein.

  • Am 22. Dezember 2008 haben der IASB und der FASB einen Vorschlag zu Änderungen für die Angaben zu Wertminderungen von Schuldinstrumenten veröffentlicht, die zu einem einheitlichen "Standard" führen sollen. IASB und FASB schlagen vor, in einer Tabelle alle Schuldinstrumente nach ihrer Klassifizierung ("loans & receivables, held to maturity, available for sale") unter Angabe der Buchwerte, der Zeitwerte und der fortgeführten Anschaffungskosten – die den "incurred loss" widerspiegeln – aufzuführen. Die Kommentierungsfrist für diesen Vorschlag von IASB und FASB endet am 15. Januar 2009. Die neuen Vorschriften sollen für Jahresabschlüsse nach IFRS bzw. US-GAAP anzuwenden sein, die nach dem 15. Dezember 2008 enden.
  • Ebenfalls in einer Sitzung am 22. Dezember 2008 hat der IASB einen Vorschlag mit einer Kommentierungsfrist bis zum 21. Januar 2009 veröffentlicht, der klarstellt, dass eingebettete Derivate bei Reklassifizierung ggf. vom Basisvertrag zu separieren und zum Fair Value zu bewerten sind. Die sich aus dieser Klarstellung ergebenden Änderungen sollen für Geschäftsjahre anwendbar sein, die am oder nach dem 15. Dezember 2008 enden.
  • Bereits am 19. Dezember 2008 hat der FASB den Entwurf einer FASB Staff Position vorgelegt zur Bestimmung, wann "other-than-temporary imapirments of available for sale or held-to-maturity debt securities" eingetreten sind. Die Kommentarfrist für den Entwurf des FASB läuft bis zum 30. Dezember 2008; sich ergebende Änderungen sollen für Berichtsperioden anzuwenden sein, die am oder nach dem 15. Dezember 2008 enden. Für IFRS Abschlüsse ergeben sich hieraus keine Änderungen.
  • Der IASB hat am 18. Dezember 2008 den Standardentwurf Consolidated Financial Statements veröffentlicht, der die Einbeziehungsvoraussetzungen für Konzernabschlüsse und die Angaben zu Structured Entities, die nicht einbezogen werden, verbessern soll. Die Kommentarfrist für diesen Entwurf des IASB läuft bis zum 20. März 2009.

In den nächsten Monaten werden IASB und FASB weitere Themen aus dem Bereich Wertminderungen von Finanzinstrumenten (u.a. Wertaufholung) mit dem Ziel diskutieren, die weiterhin bestehenden Unterschiede abzubauen. Es wird erwartet, dass Wertaufholungen für Eigenkapitalinstrumente in der Kategorie available-for-sale für Abschlüsse ab 2009 zu erfassen sein werden.

Ferner wollen IASB und FASB Themenbereiche zu Finanzinstrumenten mit Nachdruck vorantreiben, wie z. B. die Fair Value Option und andere Klassifizierungsthemen. Insbesondere Abschlussadressaten haben bei den Diskussionen in London, Norwalk und Tokio im November und Dezember den IASB und den FASB davon überzeugt, die Möglichkeit der Reklassifizierung aus der Fair Value Option heraus nicht jetzt einzuführen, ohne die Folgen hinreichend zu bedenken und ggf. Folgemaßnahmen zu ergreifen. Eventuelle Standardanpassungen sind frühestens für Abschlüsse 2009 zu erwarten.