Gründe für eine freiwillige Umstellung auf IFRS

Vor BilMoG und den IFRS for SMEs konnte eine freiwillige Umstellung auf eine Rechnungslegung nach IFRS für einige Unternehmen durchaus interessant sein. Doch was spricht heute noch für eine Umstellung auf IFRS? Hier finden Sie Antworten auf diese Frage.

Die Rechnungslegung hat für die Entscheidungsfindung von Investoren eine große Bedeutung. Unterschiedliche Rechnungslegungen stellen Investoren daher vor nicht zu unterschätzende Probleme. So musste man lange anzweifeln, dass institutionelle Investoren in der Lage sind, HGB-Abschlüsse sachgerecht zu interpretieren. Viele Studien belegten zudem, dass eine Bilanzierung nach HGB die Nachfrage nach deutschen Aktien auf den internationalen Kapitalmärkten behindert. Vieles sprach daher für eine freiwillige Umstellung auf IFRS.

Freiwillige Umstellung auf IFRS durch hohe Akzeptanz an den Börsen
Für eine freiwillige Umstellung auf IFRS spricht, dass ein Jahresabschluss nach internationalen Standards wie die IFRS an vielen Börsen nicht nur akzeptiert, sondern oftmals sogar eine Zulassungsvoraussetzung für bestimmte Börsensegmente darstellt. Die IFRS sind auf internationaler Ebene für ausländische Unternehmen an fast allen bedeutenden Börsenplätzen zugelassen.

Auch im Zusammenhang mit den deutschen Börsen scheint eine freiwillige Umstellung auf IFRS nicht ganz abwegig zu sein, denn auch die Börsen in Deutschland lassen die IFRS für einheimische und ausländische Unternehmen zu. Für eine Notierung im Prime Standard verlangt die Deutsche Börse AG seit dem 01. Januar 2005 sogar zwingend die Anwendung von IFRS oder US-GAAP, um internationalen Transparenzanforderungen nachzukommen. Hier ist die Umstellung auf IFRS nicht freiwillig, sondern Pflicht.

Freiwillige Umstellung auf IFRS verbessern Ergebnisse der Kreditwürdigkeitsprüfung
In Deutschland ist die Eigenkapitalausstattung im internationalen Vergleich eher niedrig. Häufig sind die Unternehmen, insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zu einem bedeutenden Maße fremdfinanziert.

Hierdurch stellt sich auch die Frage nach der vorteilhafteren Form der Rechnungslegung. Da der Jahresabschluss nach IFRS die Bonitätsbeurteilung erleichtert, spricht dieser Aspekt durchaus für eine freiwillige Umstellung auf IFRS. Da stille Reserven in der IFRS-Bilanz weitgehend aufgedeckt werden, ist die Eigenkapitalquote regelmäßig höher als bei einer handelsrechtlichen Rechnungslegung. Im Rahmen der Bonitätsprüfung werden hierdurch bessere Finanzkennzahlen erzielt.

Ferner sollten Sie berücksichtigen, dass deutsche Unternehmen zusätzliche Finanzierungsquellen durch Rückgriff auf ausländische Fremdkapitalgeber erschließen können. Sollte dies angestrebt werden, empfiehlt sich in jedem Fall eine freiwillige Umstellung auf IFRS.

IFRS für die Information an Stakeholder
Ein wichtiger Grund für eine freiwillige Umstellung auf IFRS besteht in der Internationalisierung der Unternehmenstätigkeiten. Die wirtschaftlichen Aktivitäten der Unternehmen über die Ländergrenzen hinweg machen es in vielen Fällen erforderlich, den Stakeholdern die von ihnen gewünschten Informationen über die Lage des Unternehmens zur Verfügung zu stellen.

Schließlich kann eine freiwillige Umstellung auf IFRS Flexibilität und Innovationsbereitschaft signalisieren – ein Aspekt, der insbesondere für KMU von Vorteil sein kann.

Freiwillige Umstellung auf IFRS trotz BilMoG?
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat der Gesetzgeber die umfassendste Änderung des Handelsgesetzbuchs (HGB) seit mehr als 20 Jahren vorgenommen. Nach der Reform soll das HGB-Bilanzrecht moderner und im Vergleich zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) wettbewerbsfähiger sein. Die Zielsetzungen des Gesetzgebers waren dabei durchaus ambitioniert:

  • Speziell für kleine und mittlere Unternehmen soll sich der Bilanzierungsaufwand verringern.
  • Gleichzeitig soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessert werden.

Das deutsche Handelsrecht soll zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) vollwertigen, aber einfacheren Alternative weiterentwickelt werden, ohne die Grundausrichtung des HGB aufzugeben. Explizit wurde in diesem Zusammenhang der Entwurf eines Standards "IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen" abgelehnt.

Mit dem BilMoG fließen erstmals in das HGB im großen Stil IFRS-nahe Elemente. Dennoch ist BilMoG international bei Weitem noch nicht so anerkannt wie die Rechnungslegung nach IFRS. Durch Einführung des BilMoG sind somit die Gründe für eine freiwillige Umstellung auf IFRS nicht weggefallen.

Freiwillige Umstellung auf IFRS for SMEs?
Das IASB hat bereits im Jahr 2004 Projekte auf den Weg gebracht, um für Small- and Medium-sized Entities (SMEs, kleine und mittelgroße Unternehmen, KMU) vereinfachte IFRS-Normen zu installieren. Mit dem jetzt verabschiedeten Standard IFRS for SMEs sollen eigenständige, auf die besonderen Bedürfnisse von SMEs zugeschnittene, qualitativ hochwertige, international vergleichbare Rechnungslegungsnormen etabliert werden.

Der IFRS for SMEs wurde ausgehend von den full IFRS entwickelt und hat daher die essenziellen Grundsätze der full IFRS. Anpassungen der IFRS for SMEs hat das IASB in den Fällen vorgenommen, in denen ihm dies unter Abwägung von Kosten-Nutzen-Betrachtungen als sinnvoll erschien. Allerdings hat man trotz weitreichender Erleichterungen für SMEs von einer völligen Loslösung der IFRS for SMEs von den Normen der full IFRS abgesehen. Trotz dieser Verknüpfung des IFRS for SMEs mit den full IFRS hat das IASB allerdings versucht, den IFRS for SMEs als eigenständiges Regelwerk zu konzipieren.

Die Frage, ob sich die gesteckten Ziele auch erreichen lassen, lässt sich heute noch nicht abschließend beantworten. Somit sind auch durch die Einführung von IFRS for SMEs die Gründe für eine freiwillige Umstellung auf IFRS nicht weggefallen.