Gewinnbeteiligungen – Was Sie darüber wissen sollten

Leider bieten heutzutage nicht sehr viele Unternehmen ihren Mitarbeitern einen Anteil des Unternehmensgewinns als zusätzliches Arbeitsentgelt an. Dass derartige Beteiligungen jedoch sehr wohl dazu geeignet sind, Mitarbeiter enger an ein Unternehmen zu binden, die Produktivität und auch das Betriebsklima zu verbessern, zeigen viele Beispiele.

Was heute fast niemand mehr weiß: In früheren Zeiten war die Gewinnbeteiligung dazu gedacht, den Unterschied zwischen den Produktionsmitteln, Arbeitskosten und Kapital ein wenig besser auszugleichen.

Die Anfangszeiten der Gewinnbeteiligungen

Johann Heinrich von Thünen war ein Gutsbesitzer in Mecklenburg, dazu noch Wirtschafts- und Agrarwissenschaftler. Er hat viele grundlegende Werke zur Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftsgeographie (darunter die Thünenschen Ringe) verfasst und gilt als der Erfinder der Gewinnbeteiligung.

Während der Deutschen Revolution, die von 1848 bis 1849 andauerte, führte von Thünen auf seinem Gut in Teltow in Mecklenburg seine Form der Gewinnbeteiligung ein, indem er die Guts-Mitarbeiter am Gewinn teilhaben ließ. Er wollte mit dieser Beteiligung einen Ausgleich zwischen den Besitzenden und den Besitzlosen schaffen. Diese Art der Beteiligung von Arbeitnehmern am Gewinn dauerte erfolgreich 50 Jahre lang an.

Auch der Unternehmer und Flugpionier Otto Lilienthal führte im Jahr 1890 ein Gewinnbeteiligungsmodell ein, um die Produktivität seines Unternehmens zu steigern und wichtige Mitarbeiter an sich zu binden. Seine komplette Belegschaft war zu 25 % am Gewinn seines Unternehmens beteiligt.

Sozialleistungen anstelle von Beteiligungen am Gewinn

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden Gewinnbeteiligungen so beschrieben: Sie sind ein "…wirksames Mittel zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des socialen Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der letzteren…".

Daher war es nur folgerichtig, dass die ersten Gewinnbeteiligungsmodelle mit der Einführung der Sozialversicherung und der Entstehung der ersten Gewerkschaften durch andere Anreize und Leistungen für Arbeitnehmer ersetzt wurden.

Gewinnbeteiligungen in unserer Zeit

Eine direkte Gewinnbeteiligung, d. h. die Zahlungen aus dem Gewinn eines Unternehmens an die Mitarbeiter, unabhängig von deren Leistung, Position oder anderer Kriterien, stellt in unserer Zeit eine Seltenheit dar. Vielmehr werden heutzutage die leitenden Mitarbeiter eines Unternehmens (Vorstandsvorsitzende, Geschäftsführer etc.) mit Beteiligungen am Gewinn für die Erreichung bestimmter Ziele belohnt.

Mitarbeiteraktien

 Weiter verbreitet sind hingegen indirekte Gewinnbeteiligungsmodelle wie etwa die Vergabe von Mitarbeiteraktien. Hierbei ist die Anzahl der übertragenen Aktien vielfach auch von bestimmten Leistungskriterien oder der Position der Mitarbeiter im Unternehmen abhängig. Durch die Mitarbeiteraktien werden die Mitarbeiter nicht direkt an einer Gewinnausschüttung, sondern nur am Unternehmen beteiligt. In vielen Fällen sind solche Aktien nicht frei verkäuflich, sondern werden ausschließlich innerbetrieblich an Mitarbeiter vergeben.

Betriebliche Altersvorsorge

Ein weiteres Gewinnbeteiligungsmodell ist die Gewährung einer Betriebsrente. Die Beiträge hierfür werden in der Regel aus dem Gewinn des Unternehmens bezahlt. Eine Betriebsrente gilt gemeinhin als ein sehr sicheres Beteiligungsmodell für Arbeitnehmer, denn hier sind sie nicht von der sich jährlich ändernden Gewinnsituation abhängig und die eingezahlten Beträge sind den Mitarbeitern auch im Falle der Insolvenz des Unternehmens gesichert. Die betriebliche Altersversorgung stellt darüber hinaus eines der gerechtesten Gewinnbeteiligungsmodelle dar, denn hierbei wächst die Beteiligung mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Die betriebliche Altersvorsorge bietet aber auch Vorteile für das Unternehmen; sie ist ein wichtiger Anreiz zur langfristigen Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen, was für Firmen mit hoch spezialisierten Arbeitsplätzen sehr wichtig sein kann.