Förderung für kleine Unternehmen mit dem ERP-Startfonds

Fördermöglichkeiten gibt es auch für kleine Unternehmen. Beispielsweise stellt der ERP-Startfonds kleinen innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Beteiligungskapital zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs zur Verfügung. Wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Die hier vorgestellte Förderung speziell für kleine Unternehmen wendet sich an innovative Technologieunternehmen (TU), die zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung nicht älter als zehn Jahre sind.

Förderung ausschließlich für kleine Unternehmen

Die Förderung für kleine Unternehmen erhalten nur innovative Betriebe, wenn sie weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.

Innovativ sind Unternehmen dann, wenn sie neue oder wesentlich
verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln
und/oder diese in den Markt einführen. Wichtig dabei ist, dass die
Entwicklungsleistungen im Unternehmen selbst erbracht (und nicht extern
zugekauft) werden.

Ferner ist es erforderlich, dass die neuen Produkte,
Verfahren oder Dienstleistungen sich in ihren wesentlichen Funktionen
von den bisherigen Produkten (Verfahren/Dienstleistungen) unterscheiden
und auf Forschungs- und Entwicklungsarbeiten aufbauen.

Diese Förderung durch den ERP-Startfonds gibt es für kleine Unternehmen

Die Förderung für kleine Unternehmen durch den ERP-Startfonds dient der Deckung des Finanzierungsbedarfs. Voraussetzung ist, dass im Unternehmen das zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten, zur Produktion und zur Vermarktung notwendige technische Fachwissen sowie die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse vorhanden sind.

Eine weitere wichtige Voraussetzung des ERP-Startfonds der KfW ist, dass sich ein weiterer Leadinvestor an dem Unternehmen beteiligt. Ist diese Voraussetzung erfüllt, beteiligt sich die KfW zur Förderung von kleinen Unternehmen in Höhe von bis zu 50 Prozent des Beteiligungsbetrages und zu wirtschaftlich gleichen Konditionen wie der jeweilige Leadinvestor.

Die Aufgaben des Leadinvestors

Bei der Förderung von kleinen Unternehmen im Rahmen des ERP-Startfonds kommt dem Leadinvestor die Aufgabe zu, vor Übernahme einer Beteiligung die Beteiligungsvoraussetzungen zugleich für die KfW zu prüfen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Darüber hinaus soll er das Technologieunternehmen in allen wirtschaftlichen und finanziellen Belangen beraten und unterstützen und ggf. auch Management- und Marketingunterstützung anbieten können. Grundsätzlich soll er bereit und in der Lage sein, zusätzliche Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Dieser Betrag steht zur Förderung von kleinen Unternehmen zur Verfügung

Die hier vorgestellte Förderung von kleinen Unternehmen ist auf 5 Millionen Euro begrenzt. Im Rahmen dieses Höchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden. Dabei kann die erste und jede mögliche weitere KfW-Beteiligung zur Förderung von kleinen Unternehmen maximal bis zu 2,5 Millionen Euro je 12-Monatszeitraum betragen.

Wo gibt es die Anträge zur Förderung von kleinen Unternehmen?

Anträge für den ERP-Startfonds sind zusammen mit einer Erklärung des kooperierenden Leadinvestors zur Übernahme einer eigenen Beteiligung an folgende Adresse zu richten:

KfW Mittelstandsbank

Ludwig-Erhard-Platz 1-3

53179 Bonn

Weitere Informationen zum ERP-Startfonds und zu anderen Förderungen von kleinen Unternehmen finden Sie auf der Seite der KfW.