Entwurf zu Änderungen an IAS 33 veröffentlicht

Der IASB hat am 7. August 2008 einen Entwurf zur Änderung von IAS 33 Earnings per Share zur Kommentierung veröffentlicht. Ziel ist eine Vereinfachung der Berechnung des Ergebnisses je Aktie.

In der derzeitigen Kernfassung wurde International Accounting Standards 33 (IAS 33) zum Ergebnis je Aktie (Earnings per Share) bereits 1997 veröffentlicht. Bisher wurden jedoch mehrere redaktionelle Änderungen eingearbeitet.

Der Anwendungsbereich des Standards erstreckt sich auf alle Unternehmen, deren Stammaktien oder potenzielle Stammaktien öffentlich gehandelt werden oder dies in die Wege geleitet haben. Werden die Ergebnisse je Aktie auf freiwilliger Basis veröffentlicht, sind die Vorgaben des IAS 33 ebenfalls zu beachten.

Kennzahlen des IAS 33
Im Kern des Standards werden die folgenden beiden Kennzahlen behandelt und im Detail erläutert:

  • unverwässertes Ergebnis je Aktie (IAS 33.9-29), und 
  • verwässertes Ergebnis je Aktie (IAS 33.30-63). 

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich gem. IAS 33 aus der Division des den Stammaktionären zustehenden Periodenergebnisses (Periodenergebnis nach Abzug der Vorzugsdividende) durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der während der Periode ausstehenden Stammaktien.

Zur Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird lt. IAS 33 der den Stammaktionären zuzurechnende Periodengewinn sowie der gewichtete Durchschnitt der sich im Umlauf befindlichen Aktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Stammaktien bereinigt.

Unter (verwässernden) potenziellen Stammaktien versteht man nach IAS 33 Finanzinstrumente oder sonstige Verträge, die dem Inhaber ein Anrecht auf Stammaktien verbriefen können (Schuldverschreibungen, Eigenkapitalinstrumente, Aktienoptionsscheine und Bezugsrechte). Im Ergebnis entspricht die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie der Berechnung der unverwässerten Ergebnisse je Aktie. Allerdings werden alle verwässernden potenziellen Stammaktien, welche sich während der Periode im Umlauf befanden, wie folgt berücksichtigt:

Das den Stammaktien zurechenbare Periodenergebnis wird um die Beträge nach Steuern der in der Periode erfassten Dividenden und Zinsen für verwässernde potenzielle Stammaktien erhöht und um jegliche sonstige Änderungen im Ertrag oder Aufwand, die sich aus der Umwandlung der verwässernden potenziellen Stammaktien ergeben hätte, berichtigt.

Der gewichtete Durchschnitt der sich im Umlauf befindlichen Stammaktien wird um den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der zusätzlichen Stammaktien erhöht, welche sich unter der Annahme der Umwandlung aller verwässernden potenziellen Stammaktien im Umlauf befunden hätten.

IAS 33 enthält ferner umfangreiche Vorschriften zum Ausweis und zu den Angaben im Anhang.

IASB-Entwurf zu Änderungen an IAS 33
Der International Accounting Standards Board-Entwurf (IASB-Entwurf) zu IAS 33 vom 7. August 2008 hat vor allem eine Vereinfachung der Berechnung des Ergebnisses je Aktie zum Ziel. Ein Kernpunkt des Entwurfs ist eine geänderte Ermittlung der in die Kennzahl einzubeziehenden Bestandteile. So sollen Instrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (fair value) im Abschluss erfasst werden, bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie unberücksichtigt bleiben.

Ferner sollen nach dem Entwurf zu IAS 33 künftig nur noch diejenigen Aktien und Instrumente in die Berechnung des Ergebnisses je Aktie einbezogen werden, die ihrem Inhaber ein Recht auf Beteiligung am Gewinn oder Verlust der Periode geben.

Darüber hinaus verdeutlicht der Entwurf zu IAS 33 die Berechnung des Ergebnisses je Aktie für bestimmte Instrumente, insbesondere Verträge über die Veräußerung oder den Rückkauf eigener Aktien sowie partizipierende Instrumente. Solche Verträge sind künftig so zu behandeln, als habe der Rückkauf der Aktien bereits stattgefunden. Damit werden diese Aktien bei der Berechnung des Nenners der Kennzahl „Ergebnis je Aktie“ nicht mehr berücksichtigt.

Der Entwurf würde IAS 33 (2003 herausgegeben und 2007 durch IAS 1 geändert) ersetzen. Noch nicht festgelegt wurde, ab wann die Neufassung verpflichtend anzuwenden ist.

Der Entwurf steht sowohl auf der Website des IASB als auch auf der Website des DRSC (Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee) zum freien Download in englischer Sprache bereit. Die Kommentierungsfrist läuft noch bis zum 5. Dezember 2008. Die Stellungnahmen können entweder an das DRSC (info@drsc.de) oder direkt an den IASB gesendet werden.