Die Zahlungsmoral im Blick behalten

Besonders in Zeiten der Krise sollte man auf die Zahlungsmoral seiner Kunden achten.

Die Experten sind sich einig: In diesem Jahr werden die Zahlungsausfälle und Insolvenzen wieder ansteigen. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich regelmäßig über ihre Geschäftspartner und deren Zahlungsmoral informieren. Hierfür stehen einige Instrumente zur Verfügung.

Geschäftspartner und Zahlungsmoral prüfen
Grundsätzlich sollten Sie nicht nur Ihre Neukunden, sondern auch Ihre Stammkundschaft beobachten. Ferner sind die Lieferanten und Dienstleister, zum Beispiel für die EDV, regelmäßig zu analysieren, um einen reibungslosen Ablauf aller Geschäftsprozesse sicherzustellen. Mithilfe des Internets lässt sich der Aufwand für eine Kontrolle von Geschäftspartner und deren Zahlungsmoral reduzieren:

  • Die wohl bekannteste Variante, um Geschäftspartner und deren Zahlungsmoral zu überprüfen: die Schufa-Auskunft. Hier können Sie nicht nur die Zahlungsmoral sondern auch Adress- und Kontodaten überprüfen lassen oder eine Risikoeinschätzung zu Ihren Geschäftspartnern einsehen.
  • Mit dem Geno-Bonitäts-Check bieten die Volks- und Raiffeisenbanken und die Schufa Holding AG einen Service speziell für Handwerksbetriebe. Für einmalige 175 EUR Einrichtungsgebühr und 6,90 Euro je Auskunft erhalten Sie eine Auskunft über Privatpersonen, Freiberufler oder Selbstständige inkl. deren Zahlungsmoral.
  • Darüber hinaus wird das Zahlungsverhalten und die Zahlungsmoral von zahlreichen Unternehmen in Datenpools gesammelt: Firmen Übermitteln ihre Erfahrungen mit Geschäftspartnern an den Datenpoolanbieter und können im Gegenzug auf die Beurteilungen anderer Betriebe zugreifen. Zum Beispiel von Creditreform, Bürgel und Euler Hermes oder D&B Deutschland.

Von diesen Möglichkeiten einmal abgesehen sollten Sie bei Kunden und Lieferanten auf Warnsignale achten: Ändern sich z. B. die bisherigen Zahlungsgewohnheiten, zum Beispiel durch das Ausreizen von Zahlungsfristen oder den Verzicht auf Skonti, ist Vorsicht geboten. Gleiches gilt für den plötzlichen Wechsel der Bankverbindung.