von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Controlling
Jahresabschluss: Die Gewinn- und Verlustrechnung in der Bilanz
In einer Bilanz können Sie nicht sehen, wie der Gewinn oder Verlust entstanden ist. Die Bilanz wird deshalb durch eine Gewinn- und Verlustrechnung ergänzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung bezieht sich auf den Zeitraum des Geschäftsjahres. Dabei sollten Sie bei einer Gewinn- und Verlustrechung bestimmten Strukturen folgen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung Eine Gewinn- und Verlustrechung enthält die angefallenen Erträge und Aufwendungen und weist deren Differenz als Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus. Dabei hat die Gewinn- und Verlustrechnung folgende Struktur (vgl. § 275 HGB):
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Ergänzende Angaben Im Anhang (vgl. §§ 284 ff. HGB) werden ergänzende Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemacht.
+ aktivierte Eigenleistungen (z.B. selbst hergestellte Maschinen)- sonstige betriebliche Erträge (z.B. Erträge aus dem Betrieb einer Kantine) - Materialaufwand (z.B. durch den Verbrauch von Rohstoffen)- Personalaufwand- Abschreibungen- sonstige betriebliche Aufwendungen (als Sammelposten= Betriebsergebnis+ Erträge aus dem Finanzbereich (z.B. Erträge aus Wertpapieren)- Aufwendungen aus dem Finanzbereich (z.B. gezahlte Zinsen für Bankkredite)= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit+ außerordentliche Erträge (z.B. aus dem Verkauf von Betriebsstätten)
- außerordentliche Aufwendungen (z.B. durch die Stilllegung von Betriebsstätten) - Steuern (z.B. Körperschaftssteuer)= Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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