Degressive Abschreibung läuft 2010 aus

Da die degressive Abschreibung zum Ende des Jahres ausläuft, kann es sich lohnen, Investition vorzuziehen. Grundsätzlich kann man durch den höheren Abschreibungssatz der degressiven AfA Steuern sparen. Doch lohnt es sich schon deshalb, Investitionen vorzuziehen?

Aufgrund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 durfte die degressive Abschreibung nur noch für bis zum 31 Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angewendet werden. Für Anschaffungen ab dem Jahr 2008 kam – zumindest steuerrechtlich – nur noch die lineare Abschreibung in Betracht.

Degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt
Die degressive Abschreibung war und ist steuerrechtlich gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zulässig. Darüber hinaus war die degressive Abschreibung nur möglich, wenn der angeschaffte Vermögensgegenstand zum Betriebsvermögen gehörte. Eine Anwendung der degressiven Abschreibung kam daher nur bei Gewinneinkünften in Betracht.

Ferner war zu beachten, dass die degressive Abschreibung nur bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens angewendet werden durfte. Immaterielle Wirtschaftsgüter durften nicht degressive abgeschrieben werden.

Die degressive Abschreibung 2009 und 2010
Bedingt durch die Finanzkrise und zur Förderung der Investitionstätigkeit wurde dann vor einiger Zeit beschlossen, die degressive Abschreibung befristet wieder einzuführen. Danach kommt eine degressive Abschreibung für Investitionen in Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Betracht, die in den Jahren 2009 oder 2010 angeschafft werden.

AfA-Satz der degressiven Abschreibung 2009 und 2010
Der degressive Abschreibungssatz beträgt für die in den Jahren 2009 oder 2010 angeschafften Wirtschaftsgüter das 2,5-fache der linearen Abschreibung, maximal 25 Prozent. Die alte Regelung zur degressiven Abschreibung hatte 30 Prozent vorgesehen.

Investitionen wegen des Wegfalls der degressiven Abschreibung vorziehen?
Bei Investitionen in Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren, ist die degressive Abschreibung günstiger als die lineare Abschreibung, da linear nur mit 20 Prozent abgeschrieben werden kann, degressiv aber ein Abschreibungssatz von 25 Prozent zulässig ist.

Lohnt sich die degressive Abschreibung?
Damit stellt sich Unternehmen die Frage, ob es sinnvoll sein kann, bestimmte Investitionen vorzuziehen um den positiven steuerlichen Effekt noch mitzunehmen. Diese Frage lässt sich relativ einfach beantworten.

Hier erfahren Sie, ob es sich lohnt, Investition wegen des Wegfalls der degressiven Abschreibung vorzuziehen.