DCGK: Deutscher Corporate Governance Kodex ab Juli 2010

Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 wurde mit Datum vom 2. Juli 2010 im elektronischen Bundesanzeiger des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht. Lesen hier mehr darüber:

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (Kodex oder DCGK) stellt wesentliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen und das Vertrauen nationaler und internationaler Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.

Bekanntmachung des Deutschen Corporate Governance Kodex
Im elektronischen Bundesanzeiger ist mit Datum vom 2. Juli 2010 die Bekanntmachung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung von 26. Mai 2010 veröffentlicht worden.

Hinweis: Die Änderungen gegenüber der früheren Fassung sind nicht im Text hervorgehoben. Eine Version mit markierten Änderungen finden Sie auf der Website der Kodex-Kommission. Dort findet Sie auch ein Archiv mit allen früheren Kodexfassungen.

Deutscher Corporate Governance Kodex: Wesentliche Änderungen
Die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex enthält neue Empfehlungen, durch die insbesondere der Anteil von Frauen und internationaler Vertreter in deutschen Aufsichtsräten erhöht werden soll.

Insbesondere soll der Vorstand nach der neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen eine stärkere Berücksichtigung von Frauen anstreben.

Kodex fordert Professionalisierung von Aufsichtsräten
Im Hinblick auf die Professionalisierung von Aufsichtsräten ist nach der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Zusammensetzung darauf zu achten, dass seine Mitglieder über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.

Die Gesellschaft hat nach dem Kodex die Mitglieder des Aufsichtsrats bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen zu unterstützen.

Download des Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Deutsche Corporate Governance Kodex steht in der Neufassung auf den Seiten des Bundesanzeigers zum Download zur Verfügung.