Das Eigenkapital nach IFRS: Besondere Eigenkapitalpositionen (Teil 3)

Die Neubewertungsrücklage, eigene Anteile und negatives Eigenkapital sind Besonderheiten in der IFRS-Rechnungslegung. Bei diesen Positionen des Eigenkapitals gibt es einige Abweichungen gegenüber dem deutschen Handelsrecht. Ich zeige Ihnen in diesem Beitrag, worauf es ankommt.

Eine Neubewertungsrücklage ist eine gesonderte Position des Eigenkapitals in der IFRS-Bilanz. Insbesondere sollten Sie beachten, dass eine Neubewertung mit Wertansätzen oberhalb der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten nach deutschem Handelsrecht nicht zulässig ist. Beim Eigenkapital nach IFRS kann demgegenüber – bei Existenz eines aktiven Marktes – ein Unternehmen Werte des Sachanlagevermögens sowie des immateriellen Vermögens zum beizulegenden Zeitwert (fair value) neu bewerten.

Neubewertung beim Eigenkapital nach IFRS
Bei einer Neubewertung mit Buchwerterhöhung wird diese erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage erfasst. Beachten Sie, dass diese Erhöhung im Sinne der IFRS keinen Erfolgsbeitrag darstellt. Vielmehr ist es eine zum Zweck der Kapitalerhaltung erfolgsunwirksam erfasste Zeitwertanpassung.

Es gibt eine weitere Besonderheit beim Eigenkapital nach IFRS: Ist der Buchwert im Rahmen der Neubewertung in einer späteren Periode wieder zu verringern, muss die Neubewertungsrücklage bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgelöst werden. Darunter liegende Wertänderungen müssen Sie hingegen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassen.

Eigene Anteile als besondere Position des Eigenkapitals nach IFRS
Eine Bilanzierung von eigenen Anteilen als besondere Position des Eigenkapitals kommt nach IFRS nicht in Betracht. Vielmehr sind eigene Anteile mit ihren gesamten Anschaffungskosten erfolgsneutral vom Eigenkapital abzuziehen. Hierfür stehen Ihnen grundsätzlich folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Sie weisen die gesamten Anschaffungskosten der eigenen Anteile als besondere Position des Eigenkapitals nach IFRS in einer Summe als Abzugsposten im Eigenkapital aus.
  • Sie ziehen den Nennwert der eigenen Anteile vom gezeichneten Kapital ab. Die verbleibenden Anschaffungskosten berücksichtigen Sie hingegen bei den Kapitalrücklagen oder bei anderen Eigenkapitalkategorien.

Für welche Methode Sie sich bei dieser besonderen Eigenkapitalposition nach IFRS entscheiden, bleibt Ihnen überlassen.

Negatives Eigenkapital: Behandlung im IFRS-Abschluss
Bei einem negativen Eigenkapital ergibt sich ein Überschuss der Passivposen über die Aktivposten. Dieses negative Eigenkapital wird im IFRS-Abschluss mit seinem negativen Wert auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Besonderheiten bei der Darstellung des Eigenkapitals nach IFRS
Die Darstellung des Eigenkapitals nach IFRS unterscheidet sich in der Regel nicht vom handelsrechtlichen Ausweis. Lediglich bei einigen Finanzierungsinstrumenten (Vorzugsaktien, Genussrechten etc.) kann es zu unterschiedlichen Zuordnungen zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital kommen. Für die meisten Unternehmen kommen derartige Finanzierungsinstrumente bei der Bilanzierung von Eigenkapital nach IFRS jedoch nicht in Betracht, sodass sich grundsätzlich eine Übereinstimmung hinsichtlich des Eigenkapitalbegriffs ergibt.