Betrug, Untreue und Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter

Es sind vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, die die Gefahren krimineller Handlungen unterschätzen und Opfer von Betrug, Untreue oder Unterschlagung werden.

Die Zahl der Vermögensdelikte, d. h. die Summe aus Betrug, Untreue und Unterschlagung ist seit 2001 um 18,5% gestiegen. Demgegenüber verringerte sich die Schadenssumme von 6,6 Milliarden EUR im Jahr 2001 auf rund 4 Milliarden EUR. Beide Trends lassen darauf schließen, dass die Zahl verhältnismäßig kleiner Delikte in mittelständischen Unternehmen kontinuierlich steigt, während größere Fälle in großen Unternehmen tendenziell zurückgehen.

Es sind daher eher die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die die Gefahren wirtschaftskrimineller bzw. doloser Handlungen (engl. "fraud") – also Betrug, Untreue und Unterschlagung – durch die eigenen Mitarbeiter unterschätzen. Neben dem Bewusstsein für die Risiken fehlt es hier häufig an Kontrollmechanismen und einer entsprechenden Absicherung gegen Betrug, Untreue und Unterschlagung.
 

Ursachen von Betrug, Untreue und Unterschlagung
Täter von Betrug, Untreue und Unterschlagung sehen sich häufig einer bestimmten persönlichen Zwangslage gegenüber. In vielen Fällen handelt es sich um finanzielle Engpässe aufgrund von Schulden, überhöhtem Lebensstandard oder Suchtproblemen. Es können aber auch nichtfinanzielle Gründe wie Frustration oder Leistungsdruck (z. B. aufgrund von unrealistischen Zielvorgaben des Unternehmens) zu Betrug, Untreue oder Unterschlagung führen.

Der Täter muss darüber hinaus auch die Gelegenheit zur Begehung unternehmensschädigender Handlungen haben. Diese Möglichkeit besteht, wenn interne Kontrollen schwach sind bzw. ganz fehlen oder wenn sich der Täter in einer Vertrauensposition befindet.

Weiterhin ist die Gelegenheit zur Begehung von Betrug, Untreue oder Unterschlagung von den Zugriffsmöglichkeiten des Täters auf die Objekte doloser Handlungen abhängig. Weder die persönliche Zwangssituation noch die Möglichkeit zur Begehung doloser Handlungen müssen real sein. Bei beiden Elementen kommt es lediglich darauf an, dass sie vom Täter als solche wahrgenommen werden.

Darüber hinaus bedarf es noch der Fähigkeit, die Tat als gerechtfertigt anzusehen. Der Betrug, die Untreue oder Unterschlagung wird nicht als kriminell wahrgenommen, sondern damit gerechtfertigt, dass die Vermögensgegenstände z. B. nur geliehen werden, die Vorgehensweise zur Erreichung unternehmerischer Ziele nützt oder "alle anderen es auch tun". Das benötigte Maß an Rechtfertigung ist abhängig von der Persönlichkeit des Täters.

Diese drei Elemente stehen in Interaktion zueinander: Je größer die wahrgenommene Möglichkeit oder je intensiver der gespürte Druck, desto weniger Rechtfertigung benötigt der Täter, um eine dolose Handlung zu begehen.
 

Arten doloser Handlungen
Grundsätzlich kann man zwischen drei Arten doloser Handlungen unterscheiden:

  • Korruption
  • Unterschlagungen
  • Falschdarstellungen

Aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht kann unter Korruption ein Tausch verstanden werden, bei dem ein Beteiligter durch Missbrauch seiner Vertrauensstellung eine nicht erlaubte Handlung als Leistung erbringt. Unter die Kategorie der Korruption werden konkret die Bestechung und Bestechlichkeit sowie so genannte Interessenkonflikte gefasst. Letztere ergeben sich, wenn ein Mitarbeiter z. B. am Gewinn einer Firma beteiligt ist, der er gleichzeitig als Einkäufer Aufträge erteilen kann.

Eine in der Praxis weitverbreitete Vorgehensweise besteht z. B. in der Absprache zwischen einem Mitarbeiter des Unternehmens und einem Lieferanten zur Auszahlung fiktiver oder überhöhter Rechnungen an den Lieferanten und anschließender Aufteilung des (zu viel) gezahlten Betrages.

Die Unterschlagung als kriminelle Handlung
Im Rahmen von Unterschlagungshandlungen kann zunächst danach unterschieden werden, ob monetäre oder sonstige Vermögensgegenstände veruntreut werden. Prinzipiell lassen sich alle materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände eines Unternehmens auf unterschiedliche Art und Weise unterschlagen. Besonders unterschlagungsgefährdet sind allgemein diejenigen Werte, die buchhalterisch nicht erfasst werden wie beispielsweise bestimmte betriebliche Informationen.

Die Kategorie der Unterschlagung umfasst jedoch nicht nur den Diebstahl von Vermögensgegenständen, sondern berücksichtigt ebenfalls ihren Missbrauch wie z. B. die Benutzung der Betriebs- und Geschäftsausstattung eines Unternehmens für private Zwecke. Darüber hinaus können Gelder durch betrügerische Auszahlungen beispielsweise an Strohfirmen oder fiktive Mitarbeiter oder durch Vorwegunterschlagungen (skimming) dem Unternehmen entzogen werden.

Beim skimming werden monetäre Vermögensgegenstände unterschlagen, bevor sie im Rechnungswesen erfasst werden.
 

Die Falschdarstellung
Der Schwerpunkt der dritten Kategorie liegt eindeutig auf der Falschdarstellung der Rechnungslegung. Die Manipulation anderweitiger Dokumentation wird im Folgenden nicht weiter berücksichtigt. Die Falschdarstellungen in der Rechnungslegung beziehen sich insbesondere auf Buch- oder Bilanzmanipulationen, die darauf abzielen, einen günstigeren oder ungünstigeren Stand der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage vorzutäuschen.
 

Symptome von Betrug, Untreue oder Unterschlagung
In den meisten Fällen wird das Vorliegen doloser Handlungen durch Symptome (auch als Indikatoren bezeichnet) angezeigt. Hierbei handelt es sich um Anzeichen, die häufig in Zusammenhang mit Korruption, Unterschlagungen oder Falschdarstellungen stehen und damit einen Verdacht auf begangene dolose Handlungen rechtfertigen können.

Sie stellen jedoch keine eindeutig schlüssigen Beweise dar und können somit auch dann vorliegen, wenn keine dolose Handlung begangen wurde. Als Indikatoren kommen in Betracht:

  • Unregelmäßigkeiten im Rechnungswesen
  • interne Kontrollschwächen
  • analytische Unregelmäßigkeiten
  • extravaganter Lebensstil
  • ungewöhnliches Verhalten
  • Hinweise und Beschwerden

Prüfungshandlungen sind insbesondere erforderlich bei Feststellung ungewöhnlicher Zustände oder Verhältnisse, wie unbegründete Inventurdifferenzen, ein vergleichsweise zu hoher Ausschussanteil, ein zu hoher Wert der Gut- oder Lastschriften, ungewöhnliche Aufwände oder Auszahlungen oder gestiegene Stückkosten bei gestiegener Produktionsmenge.