Beitragsbemessungsgrenzen 2011 niedriger als 2010

Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2011 für die Krankenversicherung sinken unter das Vorjahresniveau. Andere SV-Rechengrößen bleiben im nächsten Jahr konstant.

Dass die Beitragsbemessungsgrenzen erstmals unter das Vorjahresniveau sinken könnten, hatte sich bereits früh abgezeichnet.

Beitragsbemessungsgrenzen 2011
Beitragsbemessungsgrenzen richten sich an den statistischen Werten des vorletzten Jahres aus. Da viele Arbeitnehmer durch die Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit verbundenen starken Einführung von Kurzarbeit im Jahr 2009 deutlich weniger Geld zur Verfügung hatte, zeichnete sich bereits früh ab, dass die Beitragsbemessungsgrenzen 2011 diesem Trend folgen würden.

Klar war zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht, um welchen Betrag die Beitragsbemessungsgrenzen 2011 sinken werden. Nach einer im März 2010 vorgestellten Analyse des Statistischen Bundesamtes ging man davon aus, dass die Reallöhne der Vollzeitbeschäftigten gegenüber dem Vorjahr um ca. 0,4 Prozent gesunken sind.

Da sich die Beitragsbemessungsgrenzen an diesen statistischen Werten ausrichten, zeichnete sich bereits zu diesem Zeitpunkt ab, dass die Beitragsbemessungsgrenzen 2011 erstmals seit dem Jahre 1949 sinken könnten.

Vorläufige BBG 2011
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung wird im Jahr 2011 erstmals seit 1949 und der des Vorjahres liegen.

Der derzeitig gültige Satz für die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 3.750 Euro auf 3.712,50 Euro im Monat. Dies entspricht einer jährlichen Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung von 44.550 Euro.

Nicht jeder profitiert von der geringeren Beitragsbemessungsgrenze
Dennoch werden einige Arbeitnehmer in Deutschland durch die geringere Beitragsbemessungsgrenze 2011 nicht über mehr Geld verfügen, da der Arbeitnehmeranteil für die Krankenkassen von 7,9 Prozent auf 8,2 Prozent steigt. Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden durch diesen Effekt sogar über weniger Nettogehalt verfügen.

Beitragsbemessungsgrenze 2011 für die Rentenversicherung bleibt konstant
Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt die Bemessungsgrenze 2011 für West-Deutschland konstant bei 5.500 Euro. Für den Osten Deutschlands steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2011 für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 4.800 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2010: 4.650 Euro).

Beitragsbemessungsgrenzen sind noch vom Bundestag zu beschließen
Die voraussichtlichen Werte für die Beitragsbemessungsgrenzen 2010 müssen Ende des Jahres 2010 noch vom Bundesrat beschlossen werden. Allerdings ist nicht mit Änderungen zu rechnen.