von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Buchführung
Kostenfalle Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigung muss bestätigt werden – und sei es durch Duldung
Die bloße Einlösung der Lastschrift stellt noch keine Erfüllung der Forderung dar. Der Kunde muss den Forderungseinzug zusätzlich auch genehmigen. Dazu ist allerdings nicht eine ausdrücklich Mitteilung erforderlich. Es genügt, dass er dem Forderungseinzug nicht widerspricht.
Ein vorläufiger Insolvenzverwalter handelt also grundsätzlich korrekt, wenn er Belastungsbuchungen „cancelt", die innerhalb der letzten 6 Wochen vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind. Er nutzt die Einspruchsfrist und verlangt das Geld zurück.
Wie Sie Ihr Unternehmen vor Forderungsverlusten schützen
Um nicht einen finanziellen Totalverlust zu riskieren, haben Sie bei GmbHs als Kunden im Wesentlichen nur zwei Möglichkeiten:
„Eine Lastschrift auf dem Konto der Firma (Name des Unternehmens) gilt als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Belastung dieses Kontos widersprochen wird.“
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