von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Buchführung
Wie Sie ein Nutzungsentgelt in der Buchführung erfassen
Für das Zeichen "Grüner Punkt" muss ein Nutzungsentgelt gezahlt werden. Wie wird dieser Posten in der Buchführung erfasst, als sonstige Betriebsausgabe oder Nebenausgabe des Warenverkehrs? Maßgebend bei dieser Buchungsproblematik ist das BMF-Schreiben vom 10.03.1993, Az. IV A 2 - S 7100 - 5/93, wonach es sich bei der Gebühr um Kosten des Warenbezugs handelt.
Ermitteln Sie Ihren Gewinn mittels der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, hat die Unterscheidung keine Auswirkungen, da Sie den Wareneinkauf zum Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgabe erfassen. Als sonstige Betriebsausgabe wird das Nutzungsentgelt ebenfalls sofort gebucht.
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Schwieriger wird es bei der Bilanz, da hier das Nutzungsentgelt in den Warenwert eingeht und die Ware daher bei der Inventur mit einem höheren Betrag berücksichtigt wird. Folglich verlagert sich die Gewinnauswirkung im Hinblick auf die noch nicht verkaufte Ware in das darauffolgende Jahr.
Eine größere Auswirkung kann sich bei der Umsatzsteuer ergeben, da das Nutzungsentgelt für den "Grünen Punkt" keine eigenständige Leistung darstellt. Als Kosten des Warenbezugs wird das Entgelt behandelt wie die Hauptleistung, so dass bei Waren, die dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen, auch das Nutzungsentgelt ermäßigt zu versteuern ist. Hier spielt es keine Rolle, ob die Nutzungsgebühr gesondert ausgewiesen oder schon im Gesamtpreis enthalten ist.