Wie erstelle ich eine Gewinn- und Verlustrechnung?

Die Gewinn- und Verlustrechnung, in der Steuererklärung in der Anlage GuV geführt, ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Unternehmensführung und gibt Aufschluss über alle Einnahmen und Ausgaben der Firma. Eine ordentliche, detaillierte und übersichtliche Buchführung im Soll- und Habenbereich ist die Grundlage der steuerlichen GuV, die Sie am Jahresende beim Finanzamt einreichen müssen.

Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben, die mit Ihrem Gewerbe in Zusammenhang stehen und somit steuerliche Erfassung finden müssen.

Jeder Gewerbebetrieb zur steuerlichen Erfassung der Gewinne verpflichtet

Durch die tabellarische Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ist es möglich, einen Gewinn oder Verlust pro Wirtschaftsmonat und somit für Ihr Wirtschaftsjahr zu errechnen. Jeder Gewerbebetrieb ist zur steuerlichen Erfassung der Gewinne verpflichtet und somit dazu angehalten, eine Buchführung zu den Einnahmen und Ausgaben
auf unternehmerischer Basis durchzuführen.

Hierbei geht es nicht nur um große Beträge, sondern um die Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben, die in ihrer Gesamtheit zum Ergebnis führen und aufzeigen, ob Sie beim Finanzamt eine Steuerschuld haben oder aufgrund geringerer Einnahmen in Verbindung mit zu hohen Geschäftsausgaben eine steuerliche Rückzahlung erhalten. 

Die ordentliche Buchführung

Jeder Unternehmer sollte seine Finanzen im Blick haben und jederzeit in der Lage sein, diese auf Wunsch beim Finanzamt vorzulegen und in plausibler Struktur darzustellen. Auch wenn Sie die Steuererklärung inklusive der GuV von einem Steuerbüro vornehmen lassen, kann dies nur anhand der von Ihnen durchgeführten Buchhaltung realisiert werden.

Da Sie alle Ausgaben nachweisen und mit gültigen Quittungen belegen müssen, schaffen Sie sich am besten einen Ordner, in dem Sie nicht nur die Beträge auflisten, sondern auch die entsprechenden Quittungen als Nachweise abheften. Sie können für Ihre Buchhaltung eine Software nutzen, aber auch in einer tabellarischen Struktur im Word oder in Excel arbeiten.

Primär im Fokus müssen Sie das Format haben, welches immer eine Gegenüberstellung der Einkünfte und Ausgaben aufzeigt und am Monatsende zusammengerechnet und der Gewinn- oder Verlustermittlung zugrunde gelegt wird. 

Das Brutto- und Nettoprinzip in der GuV

Alle Buchungen in Ihrem Unternehmen müssen sowohl in ihrem Bruttobetrag, als auch im Nettobetrag ersichtlich sein. Da sich die Steuersätze unterschiedlich gestalten, geben Sie diese am besten direkt in der Buchhaltung an und sorgen für eine ordentliche Aufrechnung, in welcher der jeweilige Steuersatz für Einnahmen und Ausgaben direkt hinter dem Bruttobetrag vermerkt ist.

Brutto abzüglich Netto ergibt den Betrag, den Sie bei Einnahmen dem Finanzamt schulden und bei Ausgaben gutgeschrieben bekommen können. Der Gewinn oder Verlust ergibt sich aus der Verrechnung Brutto – Netto.