Was ist Buchführung und wer ist zur Führung von Büchern verpflichtet?

Sie sind vielleicht auf dieses Expertenportal gestoßen, weil Sie sich in Kürze in die Selbständigkeit stürzen wollen und Sie haben gehört, dass man dabei auch Bücher führen muss. Kompliziert wird es auch noch dadurch, dass die Buchführungspflicht und wie die Bücher geführt werden müssen, in unterschiedlichen Gesetzen geregelt ist.

Daher ist die Frage – Was ist Buchführung? – durchaus berechtigt. Allgemein wird damit das System bezeichnet, in dem alle Zahlenwerte eines Unternehmens lückenlos und sachlich geordnet aufgeführt werden. Grundlage der Aufzeichnung sind Belege. Die Buchführung kann man somit als das Röntgenbild eines Unternehmens bezeichnen, dass nicht nur dem Unternehmer wichtige Informationen liefert sondern auch der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen dient.

Ab wann man zur Buchführung verpflichtet ist

Erst einmal muss man erwähnen, dass nach dem Handelsrecht nahezu jegliche selbständige Tätigkeit eine Buchführungspflicht auslöst. Sofern eine selbständige Tätigkeit nach ihrem Umfang die Einrichtung eines Geschäftsbetriebs erfordert, was auch z. B. bei Freiberuflern der Fall sein kann, müssen Bücher geführt werden. Das Steuerrecht sagt, dass wer nach anderen Gesetzen, hier dem Handelsgesetzbuch, zur Buchführung verpflichtet ist, diese auch für das Finanzamt machen muss.

Der § 241 a des Handelsgesetzbuches hat für Einzelkaufleute, die bestimmte Gewinn- und Umsatzzahlen nicht überschreiten, eine Ausnahme geschaffen. Demnach müssen Einzelkaufleute keine Bücher führen, wenn sie zu zwei aufeinander folgenden Jahresabschlüssen nicht mehr als 500.000 € Umsatz oder nicht mehr als 50.000 € Jahresgewinn erwirtschaften. Für die Pflicht zur Buchführung reicht es aber aus, dass einer der beiden Werte überschritten wird.

Eine gute Nachricht für Firmengründer. In ihrem Fall reicht es aus, wenn diese Werte schon beim ersten Jahresabschluss nicht erreicht werden. Aber lassen Sie sich dadurch nicht verleiten, auf eine Buchführung zu verzichten, denn sie ist, wie schon erwähnt, ein wichtiges Instrument, mit dem ein Unternehmer sehen kann, ob er wirtschaftlich arbeitet. Auch das Steuerrecht verlangt eine Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben und eine darauf beruhende Gewinn- oder Verlustermittlung.

Die beiden Arten der Buchführung

Alle Firmen, die nach dem Gesetz Bücher führen müssen, verwenden die doppelte Buchführung. Diese gibt es schon seit dem 15. Jahrhundert und wird bis in die heutigen Tage nach den gleichen Prinzipien vorgenommen. Die doppelte Buchführung ist von der Bilanz abgeleitet, die bei jedem verbuchten Geschäftsvorfall immer ausgeglichen sein muss. Daher wird immer von einem Aktivkonto auf ein Passivkonto gegen gebucht. Das nennt man dann "Soll an Haben" Buchung für Geschäftsvorfälle, die die Bilanzsumme erhöhen und "Haben an Soll" Buchung, wenn die Bilanzsumme verringert werden soll.

Die genannten Einzelkaufleute müssen für die für sie in Frage kommenden Einkommensteuererklärungen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Natürlich muss man hier auch die Belege zeitnah und chronologisch berücksichtigen, aber das System ist wesentlich einfacher. Diese Art der Buchführung kann man sogar mit einem einfachen Tabellenkalkulationsprogramm erstellen. Im Internet findet man aber auch eine ganze Reihe von Freeware oder Shareware Programme, die einem die Arbeit noch erleichtern können.