Was genau ändert sich durch die SEPA-Umstellung?

Ab dem 1. Februar 2014 wird SEPA im Euro-Raum Realität. Ab diesem Zeitpunkt gilt bei allen Lastschriften und Überweisungen, die Sie innerhalb des eigenen Landes sowie im gesamten Euro-Raum tätigen, die persönliche IBAN.

Was ist eigentlich IBAN?

IBAN, die internationale Bank Account Number, ist die persönliche Bankkontonummer. Diese besteht aus der Bankleitzahl der kontoführenden Bank sowie der bereits vorhandenen individuellen Kontonummer. Das bedeutet, dass Sie Ihre bisherige Bankverbindung behalten können. Es ändert sich lediglich deren Schreibweise.

Die Länge der IBAN variiert von Land zu Land. In Deutschland ist sie mit 22 Stellen vergleichsweise lang. Der Aufbau der Bankkontonummer gestaltet sich so, dass am Anfang die Länderkennung steht. Für Deutschland ist dies DE. Als nächstes folgt eine Prüfziffer. Die Prüfziffer ist dafür da, die Richtigkeit der IBAN zu bestätigen. Die vier ersten Ziffern gehören zum internationalen Teil der Kontonummer.

Der folgende, nationale Teil beinhaltet die Bankleitzahl sowie die Kontonummer. Besteht die Kontonummer aus weniger als zehn Stellen, werden die fehlenden Ziffern durch das Kreditinstitut mit Nullen aufgefüllt.

Fast alle vorbereitenden Maßnahmen wurden durch die Banken bereits erledigt

In den letzten Wochen haben bereits zahlreiche Kreditinstitute an ihre Kunden ein entsprechendes Informationsschreiben verschickt. In diesem wurden Sie über die Umstellung Ihrer Konten auf SEPA informiert und Ihnen gleichzeitig Ihre neue Bankkontonummer mitgeteilt.

Sie müssen eigentlich nichts weiter tun, denn die Umstellung der Konten übernimmt Ihre Hausbank für Sie. Die EC-Karten und Kreditkarten nutzen Sie auch weiterhin. Diese behalten ihre Gültigkeit entsprechend dem auf der Karte angegebenen Ablaufdatum. Auf Wunsch können Sie bei Ihrer Bank bereits vor Ablauf der Gültigkeit eine neue Karte mit IBAN beantragen. Diese ist dann jedoch in den meisten Fällen kostenpflichtig.

Löhne, Gehälter und Renten mit neuer IBAN

Regelmäßige Zahlungen auf das Konto, wie beispielsweise Gehälter, Renten oder Kindergeld, erfolgen schon mit neuer IBAN. Nahezu alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen haben ihre Zahlungsweise dem neuen Verfahren angepasst. Bereits laufende Daueraufträge stellt das Kreditinstitut automatisch um.

Bei Lastschriftaufträgen, die Sie als Bankkunde anderen Unternehmen erteilt haben, wie beispielsweise dem Energieversorger, erledigt dieser die Umstellung. Sie erhalten dazu eine entsprechende Information. Dennoch ist es gut, sich diese Schreiben genau anschauen. Dabei sollte geprüft werden, ob dem Unternehmen in der Vergangenheit auch wirklich eine Einzugsermächtigung erteilt wurde.

Für Rechnungen oder Lastschriften, die im Onlinehandel bezahlt werden beziehungsweise Zahlungen, die Sie über Ihr im Internet geführtes Konto tätigen möchten, ändert sich ebenfalls nichts. Beide Bezahlmöglichkeiten wird es auch zukünftig geben.

Bei allen Schreiben, die Sie zum Umstellungsverfahren auf die neue IBAN erhalten, sollten Sie die IBAN auf ihre Richtigkeit hin genau überprüfen. Grundlage dafür bildet die Bankkontonummer, die auf Ihrem Kontoauszug ersichtlich ist.

Was Unternehmen und Firmenkunden noch beachten müssen

Gegenüber Privatkunden haben Unternehmen noch einige weitere Aufgaben zu erfüllen, um ebenfalls ab 1. Februar 2014 am SEPA-Verfahren teilnehmen zu können. Neben der Umstellung der vorhandenen Buchungssoftware müssen die Bankverbindungen der Kunden beziehungsweise der Auftraggeber angepasst werden.

Außerdem benötigen die Unternehmen eine Gläubiger-ID. Diese ist eine für deutsche Unternehmen neue Identifikationsnummer, die den Gläubiger einer Lastschrift kennzeichnet. Die Nummer wird ausschließlich auf elektronischem Weg bei der Bundesbank beantragt. Geldeingänge auf Firmenkonten sind ab dem 1. Februar 2014 nur noch mit einer gültigen Gläubiger-ID möglich.

 Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.1822direkt.com/SEPA/