von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Buchführung
- Umsatz bisher 260.000 € / geplante Erhöhung auf 350.000 €- Gewinn bisher 25.000 € / geplante Erhöhung auf 30.000 €
Sie müssen jedoch nicht freiwillig zur Bilanzierung wechseln, sondern erst, wenn das Finanzamt Sie ausdrücklich dazu auffordert. Erhalten Sie vom Finanzamt eine Aufforderung zu bilanzieren, dann prüfen Sie, ob Sie die neuen Grenzwerte von 350.000 € bzw. 30.000 € überschreiten.
Überschreiten Sie keinen der neuen Grenzwerte, dann legen Sie gegen die Aufforderung, zur Bilanzierung zu wechseln, Einspruch ein. Beantragen Sie, gemäß § 148 AO weiterhin bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleiben zu können.Gemäß § 148 AO kann das Finanzamt insbesondere auf die Aufforderung zu bilanzieren verzichten, wenn absehbar ist, dass Sie die Grenze nur kurzfristig (vorübergehend) überschreiten werden. Das ist z.B. auch dann der Fall, wenn Sie zwar die alten, aber keinen der neuen Grenzwerte überschreiten.
Meine Empfehlung:
Gehen Sie ab sofort gegen jede Aufforderung vor, mit der das Finanzamt Sie zur Bilanzierung zwingen will, wenn Ihr Gewinn 30.000 € bzw. Ihr Umsatz 350.000 € nicht überschreiten.
Nach Verabschiedung des Kleinunternehmerförderungsgesetzes gelten ohnehin automatisch die neuen Grenzwerte (geplante Änderung des § 19 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung).
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