Grippesaison: Das müssen Arbeitgeber zur Quarantäne wissen

Häusliche oder stationäre Quarantäne nach ärztlicher Anordnung - diese Verschärfung könnte die Grippesaison 2009 mit sich bringen, denn die Schweinegrippe ist noch nicht überstanden. Mit den wieder steigenden Infektionszahlen ab Anfang Oktober könnte die vorausgesagte zweite Welle begonnen haben. Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Experten rechnen in der zweiten Welle der Schweinegrippe damit, dass 30 bis 50 Prozent der Arbeitnehmer in der Grippesaison 2009 ausfallen könnten. Viele davon auf Grund von Quarantäne. Für Arbeitgeber heißt das nicht nur, dass sie sich auf Personalengpässe einstellen müssen, sondern auch, dass sie sich im Fall der Quarantäne von Mitarbeitern mit Lohnfortzahlungen und Entschädigungen befassen müssen.

Grippesaison: Mitarbeiter unter Quarantäne – das gilt bei Lohnfortzahlung und Entschädigungen
Angenommen, Mitarbeiter werden unter Quarantäne gestellt, da sich Angehörige infiziert haben. Besteht in diesem Fall Anspruch auf Lohnfortzahlung oder nicht? Hier gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Für die Mitarbeiter bedeutet dies einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls. Die ersten sechs Wochen in Höhe des Nettolohns, ab der siebten Woche wird sie in Höhe des Krankengeldes gewährt.

Grippesaison: Abwicklung der Entschädigungszahlung für die Zeit der Quarantäne
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmern längstens sechs Wochen die Entschädigung auszuzahlen. Sie ist fällig zu dem Zeitpunkt, an dem sonst der Arbeitslohn gezahlt würde, also regelmäßig am Monatsende. Auf Antrag werden dem Arbeitgeber die Entschädigungsleistungen, die er dem Mitarbeiter gezahlt hat, von dem Bundesland erstattet, in dem sich das Gesundheitsamt befindet, das die Quarantäne für den Mitarbeiter angeordnet hat.

Grippesaison: Quarantäne und Sozialversicherungsbeiträge
Die Versicherungspflicht bleibt bestehen. Bemessungsgrundlage ist der Bruttolohn. Ab der siebten Woche gelten die Regelungen für die Zahlung von Krankengeld.

Grippesaison: Mitarbeiter wegen eigener Erkrankung unter Quarantäne
In diesem Fall ist er arbeitsunfähig erkrankt und Ihnen wird eine Krankmeldung vorliegen. Folglich gelten die allgemeinen Regelungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Extratipp zur Quarantäne in der Grippesaison: Auf der Webseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe können Sie das "Handbuch betriebliche Pandemieplanung" als pdf-Datei herunterladen.