von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Buchführung
Gesetz soll Handel mit Tankquittungen stoppen
Der Fiskus bemerkte in der jüngsten Vergangenheit einen schwunghaften Handel mit gebrauchten Tanquittungen. Die zahlreichen Angebote auf eBay beweisen es. Auch an Tankstellen lassen sich die für Selbstständige heiß begehrten Zettelchen leicht besorgen.
Für Stammkunden hebt der Tankwart schon mal Tankquittungen auf, achtet dabei auch noch auf die "richtige" Spritsorte und überlässt diese dann seinem Spezi gegen ein etwas üppigeres Trinkgeld. Für den Selbstständigen aber sind diese Tankquittungen bares Geld wert. Immerhin bringt ihm eine "zusätzliche" 80-€-Quittung eine Steuerersparnis von rund 35 €.
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Der Gesetzgeber versucht jetzt durch eine Gesetzesänderung diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Ab sofort ist auch der Verkauf gebrauchter Tankquittungen als Ordnungswidrigkeit strafbar.
Die Prüfer sollen zudem verstärkt die Fahrtenbücher der Firmenwagenfahrer kontrollieren und dabei gezielt Gegenchecks durchführen. Etwa: Stimmen die Kilometerangaben von Fahrtenbuch und Werkstattrechnung oder TÜV-Bericht überein oder wurde das Auto laut Fahrtenbuch gefahren, obwohl der Fahrer Urlaub hatte oder auf einer längeren Dienstreise im Ausland war? Ferner sollen die Prüfer öfter zum Taschenrechner greifen und die laut Fahrtenbuch zurückgelegten Kilometer mit den getankten Spritmengen gegenrechnen.
Auch den Firmenwagenfahrern, die Ihre Privatnutzung mit der simplen, aber teuren 1%-Methode berechnen, will die Finanzverwaltung ab sofort stärker auf die Finger schauen. Denn bei diesen Pauschal-Abrechnern war diese Methode besonders beliebt. Allerdings ist hier der Gegencheck für den Beamten nicht ganz so einfach möglich.