Für einen Restbetrieb können Sie noch ein Ansparabschreibung bilden

Es handelt sich um eine Betriebsveräußerung, wenn ein Freiberufler seinen Mandantenstamm veräußert, der die wesentliche Grundlage seiner Praxis ist. Eine Ansparabschreibung (künftig: Investitionsabzugsbetrag) kann dann nicht mehr gebildet werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn er einige Mandate zurückbehält. Dann kann er eine Ansparabschreibung bilden, wenn damit zu rechnen ist, dass die geplante Investition noch für den Restbetrieb erfolgen wird.

Doch noch eine Ansparabschreibung bilden?
Wenn der Restbetrieb voraussichtlich nur Verluste abwerfen wird, ist dieser als Liebhaberei einzustufen, sodass keine Ansparabschreibung bzw. kein Investitionsabzugsbetrag mehr gebildet werden kann (Bundesfinanzhof (BFH) , Urteil vom 1. August 2007, Az. XIR 47/06).

Investitionszeitpunkt nicht erforderlich 
Bei der Ansparabschreibung ist eine Angabe zum Zeitpunkt der Investition nicht erforderlich.

Wenn Sie eine Ansparabschreibung bilden, ist es nicht erforderlich, dass Sie Angaben zum voraussichtlichen Investitionszeitpunkt machen. Haben Sie Angaben zum Investitionszeitpunkt gemacht, sind Sie daran nicht gebunden. Haben Sie für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter, z.B. für drei Transporter mit Anschaffungskosten von je 30.000 €, jeweils Ansparabschreibungen in derselben Höhe gebildet und die Investitionen innerhalb von zwei Jahren nicht durchgeführt, können Sie für dieselben Investitionen nur dann neue Ansparabschreibungen bilden, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Ihre Investitionsabsicht weiterhin besteht (BFH, Urteil vom 11. Oktober 2007, Az. X R1/06).

Praxis-Tipp
Auch wenn ab 2007 die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag abgelöst worden ist, ist dieses Urteil für Sie noch interessant, wenn Sie bis einschließlich 2006 Ansparabschreibungen gebildet haben. Im Rahmen einer Betriebsprüfung müssen Sie damit rechnen, dass die Betriebsprüfer Gründe suchen werden, um Ihnen die Ansparabschreibung zu streichen. Dagegen sollten Sie sich wehren können.