Buchführung für Kleinunternehmer: Darauf sollten Sie achten

Die Kleinunternehmerregelung ist eine optimale Einrichtung für Menschen, die sich gern nebenberuflich ein zweites Verdienststandbein aufbauen möchten! In welchem Bereich auch immer der zukünftige Kleinunternehmer gedenkt tätig zu werden - um einen Bereich wird er definitiv nicht herumkommen: die Buchführung für Kleinunternehmer!

Der Nebenverdienst muss selbstverständlich versteuert werden, weshalb eine ordnungsgemäße Buchführung notwendig wird, um dem Finanzamt alle Verdienste sowie Ausgaben effektiv nachweisen zu können. Was genau ist jedoch bei der Buchführung für Kleinunternehmer
zu beachten und wie wird sie möglichst zeitoptimiert durchgeführt?

Grundlagen der Buchführung

Gerade bei der Kleinunternehmerregelung gibt es sehr viele Missverständnisse und Halbwahrheiten, die gerade für den Nebenberufseinstieg für sehr viel Verwirrung sorgen können. Betrachtet man sich die diversen Informationsquellen im Internet, so wird man stets auf eine magische Grenze stoßen, die mit der Kleinunternehmerregelung untrennbar verankert ist: 17.500 EUR!

Auf diversen Quellen ist diese Grenze missverständlich formuliert und der zukünftige Kleinunternehmer könnte den Eindruck bekommen, dass die 17.500 Euro nicht versteuert werden müssen, da es nicht selten wortwörtlich heißt: "Bis zu der Grenze wird keine Umsatzsteuer erhoben!" Diese Formulierung bedeutet jedoch lediglich, dass bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro der Kleinunternehmer auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf.

Selbstverständlich muss der ganze Jahresumsatz dennoch versteuert werden, sodass die Rechnung in jedem Fall ein wertvolles Hilfsmittel der Buchführung für Kleinunternehmer darstellt. Die Rechnung an sich sollte eine Rechnungsnummer, ein Datum sowie ein Zahlungsziel enthalten und natürlich den Hinweis, dass der Rechnungssteller ein Kleinunternehmer gem. des entsprechenden Paragraphen ist.

Hilfsmittel der Buchführung für Kleinunternehmer

In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung empfiehlt es sich auf jeden Fall für die Buchführung für Kleinunternehmer eine Software auf dem eigenen Computer zu verwenden. Es gibt zu diesem Thema bereits mehrere Freeware-Programme, die die ganze Buchführung automatisiert durchführen, sodass der Kleinunternehmer lediglich seine Einnahmen und Ausgaben erfassen muss.

Dies mag ein wenig Zeit in Anspruch nehmen ist jedoch kein großartiger Akt, denn bei den meisten Freeware-Programmen kann die Art der Einnahme differenziert gebucht werden, sodass später für die Einkommenssteuererklärung die Programmübersicht eine wertvolle Hilfestellung darstellt. 

Das Finanzamt mag es bei Kleinunternehmern gerne einfach

Die Buchführung für Kleinunternehmer ist letztlich sehr einfach gestrickt, sollte aber dennoch sorgsam durchgeführt werden, da es nicht selten zu Unstimmigkeiten zwischen dem Kleinunternehmer und seinen Kunden kommen kann. Mit einer peniblen Buchführung lässt sich alles haarklein nachvollziehen.

Für die Besteuerung des erzielten Umsatzes genügt jedoch schon eine einfache Einnahmen-/Ausgabenüberschussrechnung, die sehr schnell erstellt werden kann, sofern die Buchführung für Kleinunternehmer stets auf dem neusten Stand gehalten wurde. Gerade für Neulinge empfiehlt es sich für die erste Steuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen!