Vielleich auch eine jahreszeitlich wechselnde Dekoration zu dem Teppich und den Bildern? Die Voraussetzung ist: So lange es sich um Gegenstände handelt, die üblicherweise in Büros zu finden sind, kann Ihr Chef diese voll als Betriebsausgaben geltend machen.
Und: Die Kosten dürfen im Verhältnis zur Betriebsgröße und auch zum Gewinn nicht zu hoch ausfallen. Einfach gesagt: In einer kleinen Druckerei sollte kein Picasso aufgehängt werden, und auch die Ming-Vase neben dem Kopierer sollten Sie besser vergessen.
Dabei kann Ihr Chef grundsätzlich auch Antiquitäten als Betriebsausgaben geltend machen, sofern diese als Arbeitsmittel genutzt werden.
So kann das Unternehmen sparen: Zum Beispiel verschönern Sie das Büro mit vergrößerten Fotografien in einem schönen Bilderrahmen (Kosten: 300 €), einem Biedermeier-Schreibtisch für 400 € sowie mit Frühlingsdekoration, etwa Blumengestecke für 150 €. Dann könnte das Unternehmen hierfür insgesamt 850 € als Betriebsausgaben absetzen. Bei einem Unternehmenssteuersatz von durchschnittlich 38 % inklusive Gewerbesteuer würde sich das Finanzamt also bereits mit 323 € beteiligen.