von Jens Eckhardt, veröffentlicht in Werberecht
Bundesverfassungsgericht: Hohe Anforderungen an die Datensicherheit bei der Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht stellt für die Datensicherheit im Fall einer zukünftigen Vorratsdatenspeicherung hohe Anforderungen auf. Es führt in seinem Leitsatz aus:
"Hinsichtlich der Datensicherheit bedarf es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheitsstandard normenklar und verbindlich vorgeben. Es ist jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnimmt und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht."
Auswirkungen der Anforderungen des Bundesverfassungsgericht
Bei einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung wird die Vorgabe zur Datensicherheit die Kosten der Vorratsdatenspeicherung für die Telekommunikationsunternehmen weiter in die Höhe treiben.
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