von Jens Eckhardt, veröffentlicht in Werberecht
Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 02.03.2010 (Az. 1 BvR 256/08; 1 BvR 263/08; 1 BvR 586/08) die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Das gilt zumindest für die bis zur Urteilsverkündung geltende Regelung in §§ 113a, 113b TKG über die Vorratsdatenspeicherung.
Das Bundesverfassungsgericht hat aber eine Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich für unzulässig erklärt. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Vorratsdatenspeicherung zulässig wäre.
Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht verstößt eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54) vorsieht, nicht schlechthin gegen Art. 10 GG. Ohne Widerspruch des Bundesverfassungsgerichts könnte der Gesetzgeber daher eine Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Aufgrund der Pflicht zur Umsetzung von vorgenannten EU-Richtlinien wird er auch eine Vorratsdatenspeicherung wieder einführen müssen.
Unwirksamkeit der bisher gesetzlichen Vorratsdatenspeicherung
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht gilt folgendes:
"Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt. Erforderlich sind hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.“
Dem genügt die bisher geltende Regelung in §§ 113a, 113b TKG nicht, Die bisherige Regelung der Vorratsdatenspeicherung ist daher nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht rechtswidrig und die Regelunge damit nichtig.
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.